Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Feststellungsvermerk
Hinsichtlich der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 5 UVPG, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit den in der Anlage 3 aufgeführten Kriterien hat ergeben, dass die Maßnahme nach Einschätzung des Landratsamtes Passau auf Grund überschlägiger Prüfung keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.

Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG – überprüft.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 2 UVPG bekannt ge-geben.

Der Markt Wegscheid beantragt mit Schreiben vom 15.04.2016 eine gehobene Erlaubnis für das Ableiten von Grundwasser aus dem Gewinnungsgebiet Küh-berg. Die Antragsunterlagen wurden mit Datum vom 30.01.2019 und mit Datum vom 30.09.2019 ergänzt.

Beantragt wird die Erlaubnis für das Ableiten von Grundwasser mit folgendem Umfang:
Aus den Gewinnungsgebiet Kühberg
(11 Quellen zusammen) Grundwasserableitung
maximal [l/s] 10,0
maximal [m³/d] 1.200
maximal [m³/a] 226.500

Wesentliche Begründung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG:
Durch die beantragte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme, Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser mit maximal jährlich 226.500 m³/Jahr unterfällt das Vorhaben der Nr. 13.3.2 Spalte 2 = allgemeine Vorprüfung (§ 5 Abs. 1 UVPG, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit den in der Anlage 3 genannten Kriterien zum UVPG).

Die überschlägige Prüfung anhand der Schutzkriterien hat ergeben, dass aus nachstehen-den Gründen eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht veranlasst ist:
• Es handelt sich um eine bestehende Grundwassernutzung.
• Die Ableitung ist begrenzt auf den tatsächlichen Trinkwasserverbrauch.
• Inhalts- und Nebenbestimmungen des Zulassungsbescheides und technische Schutzvorkehrungen gewährleisten einen ordnungsgemäßen Betrieb der Wasser-gewinnungsanlage, insbesondere durch die Steuerungs- und Messeinrichtungen sowie durch die Überwachungs- und Aufzeichnungspflichten.
• Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach Feststellung des Wasserwirtschaftsam-tes Deggendorf (Prüfvermerk vom 01.10.2019) und der unteren Naturschutzbehörde nicht erforderlich (03.05.2018).
• Die Grundwassernutzung wird anhand des Grundwasserhaushaltes vom amtlichen Sachverständigen für Wasserwirtschaft geprüft. Dabei wurde vom amtlichen Sachverständigen keine nachteilige Veränderung festgestellt.

Gesamtergebnis:
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass die Maßnahme nach Einschätzung des Landratsamts Passau auf Grund überschlägiger Prüfung keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau

Domplatz 11
94032 Passau
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-passau.de
Telefon: +49 851 397-1
Fax: +49 851 2894
URL: http://www.landkreis-passau.de

Datum der Entscheidung

19.10.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Vermerk für UVP-Portal Bayern ( UVP-Vermerk für UVP-Portal Bayern.pdf )