Allgemeine Vorhabenbeschreibung

1. Überschlägige Beschreibung der relevanten Merkmale des Vorhabens:

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR/1-G) plant die Umgestaltung des Nägeleinsplatzes und dessen Umfeld im Bereich der Pegnitz in Nürnberg zwischen Fluss-km 7+850 (Hallertor) und Fluss-km 8+220 (Karlsbrücke).

Der Nägeleinsplatz und die angrenzenden Grünflächen im Sebaldviertel entlang der Pegnitz in Nürnberg entstanden in ihrer heutigen Gestalt in den 1960er Jahren, die Flächen der Grünanlagen bestehen überwiegend aus Asphaltwegen sowie Rasen- und Gehölzflächen. Ein Zugang zum Wasser, von den öffentlichen Flächen aus, ist im Bestand nicht gegeben. Die Durchgängigkeit der Freiräume vom Hallertürlein bis zur Karlstraße ist nur eingeschränkt vorhanden.

Mit der Neugestaltung der Grünflächen sollen nicht nur die sanierungsbedürftigen Flächen und Ausstattungselemente erneuert und ergänzt werden, sondern auch bestehende funktionale und räumliche Defizite behoben werden. Wichtig ist dabei auch, die für die Stadt bedeutsame Funktion des Hochwasserschutzes, den die Grünanlage übernimmt, nicht zu beeinträchtigen und in der Neugestaltung aktuelle Anforderungen – wie Barrierefreiheit oder Klimaschutz – umzusetzen.

Es soll im Herzen der Stadt eine grüne Oase entstehen, die auf den bestehenden Strukturen der Ufermauern und des wertvollen Baumbestandes gründet und durch Implementierung einzelner neuer Elemente für künftige Nutzungen und Ansprüche gerüstet wird.

Das Planungsgebiet wurde in fünf Teilbereiche aufgegliedert, welche räumlich und thematisch im Zusammenhang stehen:

• Hallertürlein
• Kettensteg
• Nägeleinsplatz
• Maxbrücke
• Am Weinstadel

Bereich Kettensteg
Im Bereich des Kettenstegs ist die Schaffung eines direkten Zugangs zur Pegnitz (über eine barrierefreie Rampe) geplant. Ein naturnah gestalteter Uferbereich mit Flachwasserzone mit Aufenthaltsmöglichkeiten direkt am Wasser soll geschaffen werden. Hierzu soll die bestehende Ufermauer aufgeschnitten und ein neues Fluttor eingebaut werden.

Bereich Nägeleinsplatz
Die vorhandene Brüstungs-Ufermauer soll knapp über dem Niveau der geplanten Promenade abgebrochen und durch ein Metallgeländer ersetzt werden.

Bereich Weinstadel
Auch hier soll die vorhandene Ufermauer abgebrochen und durch großzügige Sitzstufen ersetzt werden.

Maßnahmen während der Bauzeit
Während der beiden Baumaßnahmen am Kettensteg und am Weinstadel sind temporäre Wasserhaltungen erforderlich.


2. Überschlägige Beschreibung der relevanten Merkmale des Standortes:

Das Vorhaben soll an der Pegnitz (staatseigenes Gewässer I. Ordnung) innerhalb der Stadt Nürnberg, Regierungsbezirk Mittelfranken, auf den Grundstücken Fl. Nrn. 147/31, 161, 176, 178, 205, 310, 310/4, 222/2, 223, 223/1 und 224 jeweils Gemarkung Nürnberg-Sebald verwirklicht werden.

Am nördlichen Ufer der Pegnitz grenzt die städtische Grünfläche Nägeleinsplatz an, die Bürgern, Anwohnern und Touristen zum Aufenthalt, aber in erster Linie der Durchwegung dient. Die Hälfte des Nägeleinsplatzes wird derzeit als Parkplatz genutzt (Auszug aus der Broschüre Altstadt ans Wasser – Bestandserhebung und Entwicklungsperspektiven, 2012). Die Aufwertung des Nägeleinsplatzes ist sowohl in der o.g. Publikation, als auch im Rahmen des Aktionsplans „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ (2013) und des Masterplans Freiraum (2014) als Maßnahme zur Verbesserung der Erlebbarkeit der Pegnitz und der Aufenthaltsqualität am Wasser thematisiert.

Der Standort steht – wie die gesamte Nürnberger Altstadt - unter Ensembleschutz nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG). In unmittelbarer Umgebung und Sichtweite befinden sich die Einzeldenkmäler Kettensteg, Ensemble Schlayerturm mit Fronveste, Galeriegebäude Untere Kreuzgasse 2-4, Maxbrücke sowie die Ensembles Weinstadl, Wehrturm, Henkerturm und Henkersteg.

Das Plangebiet liegt innerhalb des Stadterneuerungsgebietes „Nördliche Altstadt“ sowie im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Pegnitz, welches durch die Hochwasserschutzmauern entlang des Ufers begrenzt ist.
Natura 2000-Gebiete, geschützte Biotope oder Landschaftsbestandteile sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Arten gemäß BNatSchG und BayNatSchG sind nicht vorhanden.

Die Pegnitz wird als „erheblich veränderter Wasserkörper (HMWB)“ eingestuft. Sie erreicht das Umweltziel des guten chemischen Zustands; das gute ökologische Potenzial wird „voraussichtlich nach 2015 erreicht“, heißt es im Priorisierungskonzept Fischbiologische Durchgängigkeit in Bayern (2012). Ursache der Zielverfehlung sind Qualitätskomponenten Makrozoobenthos - Modul Allgemeine Degradation und Fischfauna; beide werden als „mäßig“ bewertet.

Die Pegnitz ist innerhalb der Nürnberger Altstadt als wenig naturnahes Gewässer wahrzunehmen. Verursacht wird dies durch die Hochwasserschutzmauern, innerhalb derer das Gewässer verläuft. Vorhandene Wehranlagen unterbrechen die Durchgängigkeit und stellen Wanderbarrieren für die Fischfauna dar.

Der betroffene Gewässerabschnitt der Pegnitz wird durch den Fischereiverein Nürnberg e.V. fischereirechtlich genutzt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Stadt Nürnberg
Umweltamt

Bauhof 2
90402 Nürnberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: uwa2@stadt.nuernberg.de
Telefon: +49 911 231-2979
Fax: +49 911 231-2583
URL: https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/

Datum der Entscheidung

09.07.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2020_11_05_UVP-Vorpruefung_Text_UVP-Portal ( 2020_11_05_UVP-Vorpruefung_Text_UVP-Portal.pdf )