Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma WKN GmbH, Otto-Hahn-Straße 12-16 in 25813 Husum beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Craupe, Flur 2, Flurstücke 116 und 234 und in der Gemarkung Klein Mehßow, Flur 1, Flurstück 361 sowie in der Gemarkung Kemmen, Flur 1, Flurstücke 122 und 130 sechs WKA des Typs EnVentus V172-7.2MW (Nabenhöhe: 175 m, Rotordurchmesser: 172 m, Gesamthöhe: 261, Leistung: 7,2 MW) mit Hybridturm zu errichten und zu betreiben.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Zudem handelt es sich hierbei um die Änderung eines UVP-pflichtigen Vorhabens, nämlich der bestehenden Windfarm. Für die bestehenden 26 WKA sowie für die weiteren 10 im Verfahren befindlichen WKA wurde bereits eine UVP durchgeführt.

Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: T12@LfU.Brandenburg.de
Telefon: +49 35549911411

Datum der Entscheidung

25.03.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeits ( Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeits-1.pdf )