Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB), Äußerer Ring 50, 85107 Baar-Ebenhausen, betreibt am Standort Äußerer Ring 50, 85107 Baar-Ebenhausen u.a. eine Verbrennungsanlage für gefährliche Abfälle mit einer Reihe von Nebeneinrichtungen (z.B. Tanklager, Lagerflächen). Mit Bescheid vom 29.10.2018 hat die Regierung von Oberbayern u.a. die Errichtung und den Betrieb der beiden neuen Stückgutlagerflächen L21 und S29 mit einer Lagerkapazität von jeweils 750 t Abfälle genehmigt.

Die GSB hat nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung dieser Stückgutlagerflächen beantragt. Alternativ zu den genehmigten geschlossenen Gebinden, IBC, Tankcontainer mit bis zu 1 m³ Größe sollen nun für flüssige Abfälle auch Tankauflieger, Absetztanks etc. mit bis zu 30 m³ Größe zwischengelagert werden. Alternativ zu den genehmigten geschlossenen Absetzmulden mit bis zu 15 m³ Größe für feste Abfälle ggf. mit anhaftenden wassergefährdenden Stoffen sollen insoweit nun auch Container, Sattelauflieger etc. mit bis zu 60 m³ Volumen zwischengelagert werden dürfen. Eine Änderung von Art und Zusammensetzung der Abfälle sowie eine Erhöhung der Lagerkapazität ist mit der beantragten Änderung nicht vorgesehen.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberbayern
Regierung von Oberbayern - Umweltrecht

Maximilianstr. 39
80538 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

Datum der Entscheidung

30.11.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Entscheidung über die UVP-Pflicht ( Prüfvermerk_UVP_Vorprüfung.pdf )