Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Gegenstand des Vorhabens ist der Umbau des Ein- und Ausfädelungsbereiches der Bundesautobahn A 96 von und nach Lindau im westlichen Bereich des Autobahnkreuzes Memmingen. Der vom Vorhaben betroffene Abschnitt der A 96 beginnt bei Str.-km 62,220 (Station 6,102 im Abschnitt 400) und endet bei Str.- km 63,075 (Station 6,957 ebenfalls im Abschnitt 400). Bestandteil der Vorhabensplanung ist Herstellung einer durchgehenden zweistreifigen Richtungsfahrbahn der A 96 für jede Fahrtrichtung, die Aufweitung der Richtungsfahrbahn Lindau - München auf insgesamt vier Fahrstreifen mit künftig jeweils zwei Fahrstreifen Richtung München (A 96) sowie zwei weiteren Fahrstreifen zur Ausfädelung Richtung Ulm (A 7), die Anpassung der Rampen im Autobahnkreuz, der Ersatzneubau des Bauwerkes 62-2, mit dem die A 96 über die Kreisstraße MN 33 Buxheim-Memmingen geführt wird) sowie der Bau eines ergänzenden Bauwerks (Torsionsbalken, BW 62-3a) neben der Überführung der A 96 über die Bahnlinie München-Lindau zur Aufnahme der Lärmschutzwand zum Schutz der angrenzenden Bebauung von Buxheim. Des Weiteren sieht die Planung vor, in Fahrtrichtung Lindau durch eine Ummarkierung die linke Fahrspur der Direktrampe von Ulm nach Lindau einzuziehen und an die A 96 anzuschließen. Dafür wird auf der A 96 eine durchgängig zweistreifige Richtungsfahrbahn hergestellt. In Fahrtrichtung Ulm bzw. München/Kempten wird neben der durchgängig zweispurigen A 96 Richtung München eine Ausfädelung Richtung Ulm mit zwei Fahrspuren hergestellt.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de
Telefon: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
URL: http://www.regierung.schwaben.bayern.de

Datum der Entscheidung

26.03.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Amtsblatt ( Bekanntmachung Amtsblatt.pdf )