Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Durch die Planänderung Nr. 3 wurde die Erschließung eines Waldgrundstückes durch eine Wendemöglichkeit und der Zustand eines beschädigten Weges nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans verbessert. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Die Änderungen greifen nur minimal in die Schutzgüter ein. Es sind keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Ziele des Naturparks Südschwarzwald und die Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes "Alb zum Hochrhein" werden nicht beeinträchtigt.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Waldshut
Regierungsbezirk Freiburg
Untere Flurbereinigungsbehörde

Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: gds@landkreis-waldshut.de
Telefon: 07751 86-3501
Fax: 07751 86-3599
URL: http://www.landkreis-waldshut.de

Datum der Entscheidung

28.09.2020