Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung vom 20.06.2020 über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht Flurbereinigung Mühlhausen-Tairnbach Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung, hat den Bau gemeinschaftlicher Anlagen durch die Planänderung Nr. 8, 9 und10 in der Flurbereinigung Mühlhausen-Tairnbach für zulässig erklärt. Die Planänderungen betreffen Grünwege, Rekultivierungsmaßnahmen sowie landschaftspflegerische Anlagen. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist, da bei den Planänderungen nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Naturhaushalts auszugehen ist. Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/1849) eingesehen werden. gez. Kremer
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Adressen
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LRA Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115
Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | post@rhein-neckar-kreis.de |
Telefon: | 06221 522-0 |
Fax: | 06221 522-91477 |
URL: | http://www.rhein-neckar-kreis.de |
Datum der Entscheidung
20.06.2020