Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Von der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland wurde die wasserrechtliche Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für die Herstellung eines Laichtümpels im Bereich der Flurstücke Nrn. 619/1 und 617 in der Gemarkung Bobenthal beantragt.

Die standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Kreisverwaltung Südwestpfalz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Wesentliche Gründe der Entscheidung sind:
Mit der Herstellung eines Laichtümpels in der beantragten Form sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auszuschließen. Durch die Maßnahme erhöht sich die Struktur- und Habitatvielfalt innerhalb des dortigen Nasswiesenkomplexes, womit letztlich eine ökologische Aufwertung verbunden ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Kreisverwaltung Südwestpfalz

Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Postfach 2265
66930 Pirmasens
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: kv@lksuedwestpfalz.de
Telefon: 06331 809-0
Fax: 06331 809-108
URL: https://www.lksuedwestpfalz.de

Datum der Entscheidung

22.07.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Laichtümpel Bolzwehr, VG Dahn, Bekanntgabe UVP standortbez. Vorpr ( Laichtümpel Bolzwehr, VG Dahn, Bekanntgabe UVP standortbez. Vorpr.pdf )