Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Bescheid vom 24.02.2012 wurde der Stadt Regen die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von abgeschlagenem Mischwasser in verschiedene Gewässer erteilt.
Die Stadt Regen betreibt in ihrem Kanalnetz insgesamt 17 Mischwasserbehandlungsanlagen. Als Vorfluter für das abgeschlagene Mischwasser dienen der Steinzenbach, der Bärndorfer Bach, der Mühlbach und der Schwarze Regen.
Im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens wurde dem Landratsamt Regen durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf mitgeteilt, dass durch die Errichtung des Regenrückhaltebeckens in der Ortschaft March und die dadurch notwendige Verlegung des Mühlbaches auch der Tatbestand eines gestattungspflichtigen Gewässerausbaus nach § 67 WHG erfüllt ist. Dabei soll der Mühlbach auf einer Länge von 130 m nach Süden verlegt werden. Dieses Vorhaben liegt innerhalb des „Landschaftsschutzgebietes Bayer. Wald“.

Auf Aufforderung des Landratsamtes Regen stellte die Stadt Regen mit Schreiben vom 12.11.2018 Antrag auf Plangenehmigung nach § 67 WHG i. V. m. § 68 WHG für einen Gewässerausbau im Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens in der Ortschaft March.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Regen

Poschetsrieder Str. 16
94209 Regen
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra.landkreis-regen.de
Telefon: +49 9921 601-0
Fax: +49 9921 601-100
URL: http://www.landkreis-regen.de

Datum der Entscheidung

04.09.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP ( Bekanntmachung UVP.pdf )