Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die BASF SE Ludwigshafen hat beantragt, ihre Anlage zur Abfallaufbereitung auf dem Werkgelände in Ludwigshafen, Bau-Nr. 317, durch folgende Maßnahmen/Tätigkeiten wesentlich zu ändern:
• Zeitweilige Lagerung < 1 Jahr von festen und flüssigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen bis
einschließlich WGK 3 mit einer Gesamtlagermenge (In- und Output) von maximal 2.400 t, darunter auch
gefährliche Schlämme (UVP-relevant gemäß Nr. 8.7.2.1 Anlage 1 UVPG)
• Zeitweilige Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten mit einer Lagertonnage von 90 t (<100 t, daher nicht UVP-
relevant gemäß Nr. 8.7.1 Anlage 1 UVPG)
• Gesamtjahrestonnage von 60.000 t/a
• Wegfall des mobilen Schredders
• Behandlungskapazität von 300 t/d, mit folgenden Behandlungen
- Fest-Flüssigtrennung
- Umfüllen
- Eindicken flüssiger und pastöser Abfälle
- Befeuchten staubender Abfälle (staubarm konditionieren)
- Reinigen von Füllkörpern
- Auswaschen von Abfällen
- Zerkleinern
• Anpassung Positivkatalog
Bauliche Änderungen ergeben sich hierbei durch die Errichtung einer neuen Bodenfläche (im Austausch der bisherigen) und Überdachung dieser (Lagerfläche I).
Für das Vorhaben war aufgrund § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V. m. dessen Anlage 1 (Nr. 8.7.2.1) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433
Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle@sgdsued.rlp.de |
Telefon: | 06321 99-0 |
Fax: | 06321 99-2900 |
URL: | www.sgdsued.rlp.de |
Datum der Entscheidung
28.04.2020