Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, hat für die Teiländerung und Erweiterung der Kraftwerksabfalldeponie II im rekultivierten Bereich des Tagebaus Inden die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Für dieses Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) in der zurzeit geltenden Fassung (KrWG) ein Planfeststellungsverfahren nach den Vorschriften der §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102) in der zurzeit geltenden Fassung (VwVfG) durchzuführen. In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung (UVPG) durchzuführen. Für die Durchführung dieses Verfahrens ist die Bezirksregierung Köln nach § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Anhang I Spiegelstrich 8 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz vom 03.02.2015 (GV. NRW. S. 268) in der zurzeit geltenden Fassung (ZustVU) i.V.m. § 2 Nr. 7 Deponieverordnung vom 27.04.2009 (BGBl. I S. 900) in der zurzeit geltenden Fassung (DepV) als obere Umweltschutzbehörde zuständig.

Auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Inden betreibt die Antragstellerin die Kraftwerksabfalldeponie II Tagebau Inden. Auf der Deponiefläche mit einer Gesamtgröße von ca. 58,2 ha werden seit dem Jahr 2010 jährlich bis zu ca. 1,2 Mio. m³ Abfälle der Deponieklasse I abgelagert. Dazu zählen Kraftwerksabfälle des Kraftwerks Weisweiler (Braunkohlenaschen, Gips sowie eingebundenes REA-Wasser aus der Rauchgasentschwefelung), in geringem Umfang eigene mineralische Abfälle sowie im Rahmen der gemeinsamen Ablagerung auch die Aschen und Gipse der Müllverbrennungsanlage Weisweiler. Das genehmigte Gesamtvolumen beträgt 19 Mio. m³. Ende 2019 lag das Restvolumen noch bei ca. 7,1 Mio. m³. Dieses Restvolumen ist jedoch nicht ausreichend für die Ablagerung der anfallenden Abfälle und insbesondere der Kraftwerksabfälle, die bis zur geplanten Beendigung der Kohleverstromung im Kraftwerk Weisweiler zum 01.04.2029 noch anfallen werden. Dies ist darin begründet, dass die Aschegehalte der im Tagebau Inden hereingewonnenen und im Kraftwerk Weisweiler zur Stromerzeugung eingesetzten Braunkohle tatsächlich höher ausfallen als seinerzeit berücksichtigt und damit die tatsächlich anfallenden Kraftwerksabfallmengen insgesamt höher sind.

Um die Ablagerung der vorgenannten Abfälle aus dem Kraftwerk Weisweiler bis zur geplanten Beendigung der Kohleverstromung sicherzustellen, umfasst der mit Datum vom 10.05.2021 eingereichte Plan u.a. folgende Anträge:

- Erhöhung der Ablagerungsmenge sowie Anpassung der Oberflächengestaltung auf einem bereits am 13.05.2009 planfestgestellten ca. 26,1 ha großen südöstlichen Teilbereich der Deponie

- Erweiterung des Ablagerungsbereiches um insgesamt ca. 4,7 ha in östliche Richtung auf der von der Ortschaft Fronhoven/Neu-Lohn abgewandten Seite (Stadtgebiet Eschweiler) sowie auf einem kleinen Teil der Gemeinde Inden

Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken durchgeführt werden:
- Gemarkung Lohn, Flur 31, Flurstücke 27 und 17,
- Gemarkung Weisweiler, Flur 38, Flur 12 sowie
- Gemarkung Inden, Flur 11, Flurstück 73.

Zur Herstellung eines höhengleichen Anschlusses an die Erweiterungsflächen ist das bereits genehmigte Oberflächenabdichtungssystem einschließlich Rekultivierung höhenmäßig so anzupassen, dass ein gleichförmiges Oberflächenrelief entsteht und in das Gesamtbild der Deponie integriert wird. Dementsprechend wird die Oberflächengestaltung und Oberflächenentwässerung im Vorhabenbereich angepasst.

Das abzulagernde Abfallvolumen erhöht sich mit der Erweiterung um 2,3 Mio. m³ von bisher ca. 19 Mio. m³ auf rd. 21,3 Mio. m³. Mit der Erweiterung vergrößert sich die Ablagerungsfläche um rd. 4,7 ha von derzeit rd. 58,2 ha auf rd. 62,9 ha. Dabei wird die bisher genehmigte maximale Höhe der Deponie von 200 m NHN weiterhin nicht überschritten.

Sowohl die genehmigte Laufzeit der Deponie bis zum 31.12.2032 als auch die genehmigten Abfälle mit ihren jeweiligen Abfallschlüsselnummern und den jeweiligen Zuordnungswerten bleiben unverändert. Durch die Nutzung der bereits bestehenden Infrastruktur sowie die räumliche Nähe zum Kraftwerk und zur Müllverbrennungsanlage Weisweiler sind keine neuen Erschließungs- bzw. Betriebseinrichtungen notwendig und öffentliche Straßen werden nicht durch zusätzlichen Verkehr belastet.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dezernat 52 - Kreislaufwirtschaft - einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz
Bezirksregierung Köln
Sieber, Carmen

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: carmen.sieber@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-5082
Fax: +49(0)221-147-4014
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

17.01.2022 - 06.02.2022

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

07.06.2021 - 06.07.2021