Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Vorhaben des Landes M-V „Inselhafen Prerow – Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort“ umfasst grundsätzlich: 1. die Errichtung eines Nothafens mit eingeschränkter Etappenfunktion in Form eines Inselhafens seeseitig der derzeit bestehenden Seebrücke Prerow in einer Wassertiefe von ca. 5 m. Der kürzeste Abstand zwischen der breitesten Stelle des Inselhafens und der Uferlinie beträgt ca. 660 m. Im Inselhafen sind folgende Liegeplätze vorgesehen: o Seenotrettungskreuzer der DGzRS (28m-Kreuzer) inkl. Liegeplatz für das Tochterboot bzw. ein havariertes Schiff o ein Boot der DLRG mit einer Länge von bis zu 8 m o 8 Liegeplätze für örtliche Fischer o 33 Liegeplätze für schutzsuchende Sportboote und 3 Liegeplätze für ortstypisches Gewerbe o ein Notliegeplatz für ein größeres Schiff bis ca. 30 m Länge, der alternativ für Liegeplätze für schutzsuchende Sportboote genutzt werden kann (6 bis 9 Längslieger) 2. die Errichtung eines zweigeschossigen Betriebs-/Funktionsgebäudes im Inselhafen mit einer Nutzfläche von ca. 275 m². Das Betriebs-/Funktionsgebäude stellt die Trennung zwischen der überwiegend öffentlich genutzten Seebrücke und dem überwiegend durch die Hafennutzer genutzten Hafenbereich dar. 3. die Errichtung einer Seebrücke zur landseitigen verkehrlichen Anbindung (kombinierter Fußgänger-/Kfz-Verkehr) und Ver-/Entsorgung des Inselhafens. Die Seebrücke wird im ufernahen Abschnitt in der Trasse der bestehenden Seebrücke Prerow errichtet (d.h. Rückbau der bestehenden Seebrücke Prerow) und weist eine Gesamtlänge von ca. 720 m auf. Die Trassierung weist zwei Richtungsänderungen auf. Die geplante Seebrücke schließt - wie die bestehende Seebrücke - im Bereich der Düne an eine vorhandene Zufahrtsstraße an (Hauptübergang Prerow). 4. die Errichtung von zusätzlichen Aufenthaltsflächen (Aufweitungen) auf der See-brücke. Die Flächen dienen dem Aufenthalt von Personen und ermöglichen fahr-dynamisch günstige Richtungsänderungen von Fahrzeugen auf der Seebrücke (Kurvenradien). 5. die Errichtung eines Fahrgastschiffanlegers mit variabler Höhe im seeseitigen Abschnitt der Seebrücke. Der Standort des Fahrgastschiffanlegers wurde aufgrund von Überlegungen zur Erhöhung der jährlichen Nutzungsdauer des Anlegers in einem möglichst gut vor Seegang geschützten Bereich nahe des Inselhafens angeordnet. 6. die Herstellung von Ver-/Entsorgungsleitungen, deren Anschluss an das öffentliche Ver-/Entsorgungsnetz sowie die Errichtung eines landseitigen Anschlussgebäudes für die Ver-/Entsorgungsleitungen 7. Schließung des bestehenden Nothafens am Darßer Ort 8. Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt sowie eine Maßnahme zur Kompensation von unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die bei Errichtung und Betrieb von Inselhafen, Be-triebs-/Funktionsgebäude, Seebrücke, Fahrgastschiffanleger sowie Ver-/Entsorgungsgebäuden und -leitungen entstehen. Die Kompensationsmaßnahme um-fasst die Renaturierung des Ottosees (u.a. den Rückbau von baulichen Anlagen des Nothafens Darßer Ort) und der Zufahrt zum bestehenden Nothafen (sog. Fahrrinne)
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat 610
Johannes-Stelling-Str. 14
19053
Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
E-Mail: | Ref_610@wm.mv-regierung.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
25.03.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
08.06.2020 - 09.06.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.02.2020 - 16.03.2020