Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich Linie 8 bis Landesgrenze – Anbindung Süd - wurde am 1. Juni 2016 erlassen mit Änderungen vom 3. Januar 2017, 16. Januar 2019 und 22. Juli 2022.
Die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr und dem ihm zugeordneten Betrieb gewerblicher Art (BgA) – Bau und Vermietung von Nahverkehrsanlagen - in Bewirtschaftung des „Sondervermögen Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen“ hat unter dem Datum vom 15. März 2023 bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen beantragt, eine Planänderung zuzulassen. Gegenstand der beantragten Planänderung ist ein Ersatz-Neubau des Gleichrichterwerkes (GRW) an der jetzigen Wendeschleife Huchting mit entsprechender Änderung des Lageplanes.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bremen

Ansprechpartner

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 53 Planfeststellungsbehörde

Contrescarpe 72
28195 Bremen
Deutschland

E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung-strassenrecht@bau.bremen.de
URL: https://bau.bremen.de

Datum der Entscheidung

28.03.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Ergebnis_Vorpruefg ( Ergebnis_Vorpruefg.pdf )