Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Vorhabenträgerinnen, TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, und die Schleswig-Holstein Netz AG, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn haben beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für die o. g. Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung SH gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Vorhaben zuständig.

Aufgrund des engen Zusammenhangs der beiden Vorhaben, die weit überwiegend auf einem gemeinsamen Gestänge geführt werden sollen, ist trotz des Vorliegens zweier selbständiger Vorhaben eine Entscheidung nur in einem einheitlichen Verfahren möglich. Es findet daher ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren gem. § 145 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) statt. Die Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch die Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Vorhabenträgerinnen und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln.

Für die beantragten Vorhaben ist gemäß § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 19.1.1 Spalte 1 (Leitungsanlage mit einer Länge von mehr als 15 km und einer Nennspannung von 220 kV oder mehr) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Eine Vorprüfung gem. § 7 UVPG war somit nicht notwendig.

Durch die Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen der Bauvorhaben nach § 18 und § 19 UVPG.

Wesentlicher Inhalt der Planung ist:

-Errichtung und Betrieb der 380-kV-Leitung auf einer Länge von ca. 14 km zwischen dem neu zu errichtenden 380-kV-Umspannwerk (UW) Raum Lübeck auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf und dem bestehenden UW Siems als Freileitung der TenneT TSO GmbH
-Mitführung von zwei 110-kV-Systemen der Schleswig-Holstein Netz AG auf dem neu zu errichtenden 380-/110-kV-Mischgestänge im Bereich der Masten Nr. 2 bis 36 vom UW Raum Lübeck bis zum UW Siems sowie der Rückbau der 110-kV-Leitungen LH-13-114 (Lübeck–Siems) und LH-13-117 (UW Schwartau/West-Siems)
-Errichtung und Betrieb der 110-kV-Freileitung LH-13-183 der Schleswig-Holstein Netz AG von dem UW Raum Lübeck bis Mast Nr. 2 (380-/110-kV-Mischgestänge) sowie von Mast Nr. 36 (380-/110-kV-Mischgestänge) bis zum UW Siems
-Dauerhafte Außerbetriebnahme der bestehenden 220-kV-Erdkabelverbindung zwischen dem UW Lübeck und UW Siems LH-13-215
-Errichtung und Betrieb diverser temporärer Freileitungs- oder Kabelprovisorien in der Spannungsebene 110-kV
-Erschließung der Baufelder über das örtliche Wegenetz sowie über neue o-der bestehende Zufahrten
-Bauzeitliche Ertüchtigung diverser gemeindlicher Wege für die Erschließung der Baustelle
-Ausweisung von dauerhaften Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP)

sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Stockelsdorf und Ratekau sowie der Stadt Bad Schwartau im Kreis Ostholstein und der kreisfreien Hansestadt Lübeck.

Mit dem Zulassungsbescheid vom 12.01.2024 (Az.: AfPE L-667-PFV 380-kV-Ltg Lübeck - UW Siems) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) zugelassen, dass bereits vor Feststellung des Plans für den Neubau und den Betrieb einer Hochspannungsfreileitung mit einer Nennspannung von 380 kV (Ostküstenleitung, 2. Bauabschnitt Raum Lübeck - UW Siems), unter Berücksichtigung der in der Zulassung genannten Nebenbestimmungen mit den in der Zulassung genehmigten Maßnahmen begonnen werden darf.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
Amt für Planfeststellung Energie (AfPE)

Mercatorstraße 5
24106 Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: posteingang@afpe.landsh.de
URL: https://www.schleswig-holstein.de/afpe

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

12.01.2024

Auslegungsinformationen

Link Ostküstenleitung 2. BA ( ostkuestenleitung-ba2 )

Entscheidung

Zulassung zum vorzeitigen Baubeginn ( Zulassung zum vorzeitigen Baubeginn.zip )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

15.08.2023 - 14.09.2023

Auslegungsinformationen

20230718_Bekanntmachung OKL2 1 PÄ ( 20230718_Bekanntmachung OKL2 1 PÄ.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Link Ostküstenleitung 2. Bauabschnitt : ( ostkuestenleitung-ba2 )
1PÄ_Auslegung OKL2 ( 1PÄ_Auslegung OKL2.zip )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

18.01.2023 - 19.01.2023

Informationen zum Erörterungstermin

Bekanntmachung Erörterungstermin.pdf ( Bekanntmachung Erörterungstermin.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

17.05.2022 - 16.06.2022

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung OKL 2 ( Bekanntmachung OKL 2.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Link Ostküstenleitung 2. Bauabschnitt ( ostkuestenleitung-ba2 )
Auslegung OKL2 ( Auslegung OKL2.zip )