Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Auf dem Betriebsgrundstück existiert bisher eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nicht genehmigungsbedürftige Energieerzeugungsanlage zur Wärmeerzeugung für umliegende Wohn- und Gewerbenutzungen. Die beantragte Erweiterung soll sich auch auf einen neuen Baukörper erstrecken, der unmittelbar an die bestehende Energiezentrale anschließt. Zwei der vorhandenen drei Heizkessel mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von je 1,13 MW sollen bestehen bleiben, ein weiterer mit einer FWL von 3,6 MW durch zwei neue Heizkessel mit einer FWL von je 1,13 MW ersetzt werden. Die Anlage soll um ein Blockheizkraftwerk (BHKW) mit einer FWL von 3,54 MW ergänzt werden. Die gesamte FWL stiege somit auf 8,06 MW. Der Verbrennungsmotor und die vier Kessel sind für einen Betrieb mit Erdgas aus dem öffentlichen Versorgungsnetz konzipiert. Für die Wärmespeicherung ist ein unterirdischer 100 m³-Pufferspeichertank geplant. Die ausgekoppelte Wärme aus dem BHKW und Heizkesselbetrieb soll über Warmwasser zu den Wärmeverbrauchern in die Nachbarschaft geleitet, der im BHKW erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden. Das Motorabgas soll zur Reduzierung von schädlichen Komponenten über einen Oxidationskatalysator und einen SCR-Katalysator (SCR: selektive katalytische Reduktion) geleitet werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
I C: Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde
Kopenhagen, Michael, Herr
Deutschland
E-Mail: | michael.kopenhagen@senmvku.berlin.de |
Datum der Entscheidung
16.11.2022