Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, und der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, haben am 10.06.2020 unter Vorlage entsprechender Planunterlagen die Fortführung der Baumaßnahmen zur Illersanierung beantragt. In einer offenen Planung („Illerforum“) wurde die Vorzugsvariante 3 b gewählt mit zwei abschnittsweisen Offenen Deckwerken (OD), einer Sohlaufhöhung sowie mit einer 20 m breiten Aufweitung über den gesamten Abschnitt und Anpassungsmaßnahmen für die Wasserversorgung.
Im Rahmen der morphologischen Studie „Untere Iller“ der Universität Stuttgart wurde die erforderliche Anzahl an Offenen Deckwerksabschnitten ermittelt, um die Sohle langfristig zu stabilisieren und den Wasserspiegel auf das Niveau von 1999 („Bezugszustand“) anzuheben.

Folgende Maßnahmen beinhaltet die durch die Studie angepasste und nun beantragte Vorzugsvariante:

-Verlängerung der Übergangsstrecke von 100 auf 300 m zur Minimierung der Kolkausbildung im Unterstrom der OD-Bereiche
-Sohlaufhöhung zwischen Fl.km 13+600 bis 13+100 auf Niveau 1999 zur Anhebung des MQ-Wasserspiegels in diesem Bereich
-Sohlaufhöhung zwischen Fl.km 12+600 bis 11+300 auf Niveau 2009/2011 (Ist-Sohle morphologische Studie) zur Anhebung des MQ-Wasserspiegels in diesem Bereich
-zur Sohlstabilisierung nach Baufertigstellung wird das Gesamtprofil der Iller durchgehend um 20 m aufgeweitet (Ausnahme: Engstelle Rohrleitung).
-in einigen Bereichen werden Entwicklungsbereiche mit einer Aufweitungsmöglichkeit um zusätzliche rd. 20 m vorgesehen.
-Seitenarme beidseitig
-In den Abschnitten der beiden Seitenarme erfolgt die Aufweitung des Abflussquerschnitts durch die Seitenarme selbst
-Anhebung OD 1 um zusätzliche 25 cm (Abstimmung Naturschutztermine Frühjahr 2018).

Die beantragten Maßnahmen stellen Gewässerausbauten nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedürfen der vorherigen Gestattung durch das Landratsamt Neu-Ulm. Das zur Entscheidung sachlich und örtlich zuständige Landratsamt Neu-Ulm führt hierzu ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 68 Abs. 1 WHG i.V.m. § 70 WHG i.V.m. Art. 72-78 BayVwVfG – Bay. Verwaltungsverfahrensgesetz- durch.

Hierzu wurde eine UVP durchgeführt (vollständig in der Planfeststellung nachzulesen).
Insgesamt zeigt sich, dass die baubedingten Eingriffe zunächst erheblich bis unerheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter haben. Anlagebedingt wirkt sich das Vorhaben dann jedoch vorrangig unerheblich bis erheblich positiv aus.
Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 UVPG bewertet die Planfeststellungsbehörde auf der Grundlage der zusammenfassenden Darstellung nach § 24 UVPG die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter. Die Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens sowie eine Begründung sind nach § 26 Abs. 1 UVPG zwingender Bestandteil im Planfeststellungsbeschluss.
Die umweltbezogenen Inhalts- und Nebenbestimmung finden sich in den Bescheidsauflagen; das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die behördlichen Stellungnahmen nach § 17 Absatz 2 und § 55 Absatz 4 UVPG sind im Sachverhalt nachzulesen.
Bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter zeigt sich im Ergebnis, dass die Maßnahme zu erheblichen und nachhaltigen Eingriffen, insbesondere baubedingt auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt führt. Die baubedingten Störungen sind zwar zeitlich befristet und es werden spezielle Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz einzelner Tier- und Pflanzengruppen umgesetzt. Die Umgestaltung der Iller führt infolge der vorgesehenen technischen Aufweitungen und der Anlage zweier Seitenarme zu großflächigen Eingriffen in die Waldbestände. Betroffen sind sowohl Hartholz- als auch Weichholzauwaldbestände, die von hoher Bedeutung sind. Ein Verlust potenzieller Höhlenbäume kann dabei nicht vollständig vermieden werden. Durch die Rodungen gehen dauerhaft Lebensräume für Vögel und Fledermäuse sowie für andere, waldgebundene Tier- und Pflanzenarten verloren. Im Gegenzug entstehen neue, aquatisch geprägte Lebensräume im Bereich der Iller sowie entlang der reaktivierten Auwaldrinnen. Gegenüber dem heutigen Zustand des UR wird die Biotopvielfalt dabei deutlich erhöht Zudem wird der derzeitigen Entwicklungstendenz der Wälder, deren Auwaldcharakter aufgrund der sinkenden Grundwasserstände und der fehlenden Überflutungen stetig abnimmt, entgegengewirkt und es ist die Ausbildung neuer Weichholzauwaldbereiche zu erwarten.
Die sich aus dem Vorhaben ergebende Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt mit der Entstehung von Sonderstandorten und der Wiederherstellung auetypischer Biotopstrukturen überwiegt mittel- bis langfristig die sich aus den Gehölzverlusten ergebenden negativen Auswirkungen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt werden deshalb insgesamt als erheblich vorteilhaft bewertet.
Insgesamt lässt sich das Resümee ziehen, dass die durch die Maßnahme einhergehenden negativen baubedingten Einwirkungen auf die Umwelt unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung vertretbar sind. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der langfristig erreichbaren Verbesserungen für 4 km Iller. Erhebliche negative Umweltauswirkungen sind deshalb mit der Maßnahme nicht verbunden. Das Vorhaben ist insgesamt als umweltverträglich anzusehen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neu-Ulm
Fachbereich Wasserrecht

Kantstr. 8
89231 Neu-Ulm
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra.neu-ulm.de
Telefon: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-8999
URL: http://www.landratsamt.neu-ulm.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

18.08.2022

Auslegungsinformationen

Bekanntgabe Bescheid Agile Iller ( Bekanntgabe Bescheid Agile Iller.pdf )

Entscheidung

Planfeststellung digital ( Planfeststellung digital.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

21.09.2021 - 21.09.2021

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

20.07.2020 - 19.08.2020