Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. Steinkamp Sandgewinnung und Vertrieb OHG, Splieterstraße 58, 48231 Warendorf hat als Vorhabenträgerin die Genehmigung zur Abgrabung und sukzessiven Verfüllung nach § 7 AbgrG in Warendorf-Velsen, Gemarkung Velsen, Flur 516, Flurstück 16 tlw. beim Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf beantragt.

Der Eingriff ist auf die Sandentnahme und Wiederverfüllung mit bindigeren Aushubböden auf einer Fläche von rd. 6,7 ha begrenzt, die sich nach dem Abschluss der Maßnahme topographisch, in ihrer Nutzung, dem Landschaftsbild und dem Oberbodenaufbau vergleichbar zeigen wird. Die Betroffenheit von Personen beschränkt sich hinsichtlich möglicher geringer Lärm- und Staubemissionen auf wenige Anwesen. Ein Störfall-, Unfall- und Katastrophenrisiko besteht nicht.

Die Auswirkungen finden fast ausschließlich auf der Abgrabungs- und Verfüllfläche statt und besitzen keinen grenzüberschreitenden Charakter. Sie sind als nicht schwer und nicht komplex einzustufen, da Grundwasser und Oberflächengewässer nicht betroffen sind, schützenswerte bzw. besonders schützenswerte Böden wieder eingebaut sowie im Nahbereich der Maßnahme vorhandene Flächen mit gleichen Bodenarten dauerhaft gesichert werden, die derzeitige intensive landwirtschaftliche Nutzung wieder ermöglicht wird und faunistische Untersuchungen auf der Eingriffsfläche eine geringe ökologische Wertigkeit nachgewiesen haben.

Die erwarteten Auswirkungen sind auf Grund der Erfahrungen des Fachplaners, des Antragstellers und der Genehmigungsbehörde bei vergleichbaren Maßnahmen in Warendorf und langjähriger Ermittlung der Grundwasserstände im Nahbereich der Abgrabungsfläche sehr wahrscheinlich.

Die Auswirkungen werden im Zeitraum 2023-2030 kleinräumig fortschreitend eintreten. Die Sandentnahme ist irreversibel. Die Auswirkungen werden durch Verfüllung und Wiederherrichtung der Topographie sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Form von Sicherung von Plaggeneschboden; Anlegen eines temporären Erdwalls (die Abbauabschnitte begleitend), Auwaldsukzessionsflächen, einer Ackerwildkrautbrache, einer Streuobstwiese, einer Baumreihe sowie eines Buchen-Eichen-Walds gemindert.

Im Süden und Südosten der geplanten Maßnahme befinden sich 2 weitere Entsandungs- und Auffüllmaßnahmen des aktuellen Vorhabenträgers, die im Wechsel betrieben werden, beide in der Gemarkung Velsen, Flur 514, Flurstücke 5 tlw. und 29 tlw.
Ein Zusammenwirken der Auswirkungen des geplanten Vorhabens mit Auswirkungen anderer bestehender oder zugelassener Vorhaben findet nicht statt, da die weiteren beiden genehmigten Entsandungsflächen weitestgehend ausgebeutet sein werden, bevor das hier beschriebene Verfahren begonnen wird.

Der Eingriff in Natur und Landschaft wird ausgeglichen.

Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde aufgrund überschläglicher Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.

UVP-Kategorie

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Warendorf
Untere Bodenschutzbehörde

Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: reinhard.winkelkoetter@kreis-warendorf.de
Telefon: 02581/53-6650
Fax: 02581/53-96650
URL: www.kreis-warendorf.de

Datum der Entscheidung

23.09.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2022-09-23 Öffentliche Bekanntmachung ( 2022-09-23 Öffentliche Bekanntmachung.pdf )
2022-09-23 Vordruck Allgemeine Vorprüfung Einzelfall ( 2022-09-23 Vordruck Allgemeine Vorprüfung Einzelfall.pdf )
Standortbezogene Vorprüfung zum Vorhaben der Fa. Steinkamp z ( Standortbezogene Vorprüfung zum Vorhaben der Fa. Steinkamp z.pdf )