Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Ergebnis einer Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht
nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung einer Feststellung vom 30.08.2023
LAGetSi - Referat IV A
Telefon: 90254-5218 oder 90254-5275
Auf Antrag der Vattenfall Wärme Berlin AG vom 25.10.2022 wurde nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung [UVPG] für das Genehmigungsvorhaben zur wesentlichen Änderung des Heizkraftwerkes (HKW) Buch am Standort Schwanebecker Chaussee 11 -15 in 13125 Berlin eine Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen.
Die Änderung bezieht sich auf die Errichtung und den Betrieb von drei Blockheizkraftwerk Container-Anlagen mit Schaltanlagen (BHKW Module).
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte in Bezug Luftimmissionen und Lärmimmissionen.
Die hervorgerufenen Geräuschimmissionen der drei BHKW Module unterschreiten die zulässigen Immissionsrichtwerte an den jeweiligen Immissionsorten um mindestens 16 dB am Tag und 10 dB in der Nacht. Die genehmigten Schallimmissionswerte der bestehenden Anlage werden mit Umsetzung der Änderung folglich eingehalten.
Die prognostizierten Luftschadstoffimmissionen wurden anhand einer Immissionsprognose zu Luftschadstoffen bewertet. Es konnte anhand der Immissionsprognose nachgewiesen werden, dass die Irrelevanzschwellen der Parameter im gesamten Untersuchungsgebiet nicht überschritten werden.
Andere Emissionen und Immissionen innerhalb der Errichtungs- und Betriebsphase sind nicht weiter relevant.
Angesichts der geprüften Kriterien wurde im Ergebnis der Allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass durch das Vorhaben keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen und auch keine weiteren Anhaltspunkte bestehen, die zu einer UVP-Pflicht bestehen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die für die Feststellung der UVP-Pflicht relevanten Unterlagen können nach telefonischer Vereinbarung unter einer der oben genannten Telefonnummern im Dienstgebäude des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin, eingesehen werden. 
Rechtsgrundlage
UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Berlin

Ansprechpartner

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)

Turmstraße 21
10559 Berlin
Deutschland

E-Mail: poststelle@lagetsi.berlin.de
URL: http://www.berlin.de/lagetsi/

Datum der Entscheidung

08.02.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP-Portal - BHKW Module (HKW Buch) ( Bekanntmachung UVP-Portal - BHKW Module (HKW Buch).docx )