Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma SBE GmbH & Co.KG, Volkach-Gaibach, betreibt im Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg unter bergbehördlicher Aufsicht den Tonabbau "Helmstadt". Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung ist eine Wiederverfüllung des Tonabbaus mit Erdaushub und Bauschutt der Belastungsklasse Z2 auf Grundlage des bayerischen Eckpunktepapiers "Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen" genehmigt. Am Standort Helmstadt betreibt die Firma SBE GmbH & Co.KG außerdem eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Recyclinganlage zur zeitweiligen Lagerung, zum Umschlag und zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen. Unter teilweisem Fortfall der genehmigten Z 2 Verfüllung soll auf den Flurnummern 1240, 1241 und 1242 der Gemarkung Helmstadt, Markt Helmstadt, Landkreis Würzburg eine DK 1 Deponie errichtet werden. Diese soll der langfristigen Entsorgungssicherheit der, nach der Aufbereitung von mineralischen Abfällen in der benachbarten betriebseigenen Recyclinganlage, verbleibenden nicht mehr verwertbaren Abfälle und der Deckung des Bedarfs an regionalem Deponieraum dienen. Insgesamt werden jährlich ca. 120.000 t mineralische Abfälle der Deponieklasse 1 erwartet. Es ist prognostiziert, dass 75 % davon in den betriebseigenen Recyclinganlagen anfallen. Die restlichen 25 % werden aus dem näheren Umfeld (Stadt und Landkreis Würzburg, staatliches Bauamt sowie Landkreis Kitzingen) erwartet.

Durch die Regierung von Unterfranken als Höhere Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen einer landesplanerischen Vorprüfung ausgeführt, dass die Tatsache, dass der vorgesehene Standort als Vorranggebiet für den Tonabbau mit dem Nachfolgenutzungsziel Biotopentwicklung im Regionalplan ausgewiesen ist. Da der Tonabbau allerdings vor der Errichtung der DK 1 Deponie beendet ist, sind die Belange der Nachfolgenutzung in der Rekultivierungsplanung der Deponie umzusetzen. Die Höhere Landesplanungsbehörde hat darauf hingewiesen, dass die raumordnerischen Belange in der Planung zu berücksichtigen und zu beachten sind. Die Belange der Raumordnung sollen im Rahmen einer landesplanerischen Stellungnahme in dem Verfahren berücksichtigt werden.

Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl.I S.2808) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94 zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Abfallentsorgung (Abfallzuständigkeitsverordnung – AbfZustV) vom 07.11.2005 (GVBl. S. 565) zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Abfallzuständigkeitsverordnung vom 27.02.2019 (GVBl. S. 53)

Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht mit Bedarfsprognose und Alternativenprüfung, Gutachten zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zur Standsicherheit und zur Hydrologie. Bestandteil sind auch Wasserrechtsanträge für die Sickerwasserentsorgung und zur Ableitung des Oberflächenwassers und vorhabensspezifische Pläne, Ein weiterer Bestandteil sind der UVP-Bericht mit einer allgemeinverständlichen, nichttechnischen Zusammenfassung, ein landschaftspflegerischer Begleitplan und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.
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UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberfranken
Bergamt Nordbayern

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Telefon: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-1258
URL: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

01.09.2021 - 29.09.2021

Informationen zum Erörterungstermin

Bekanntmachung Online-Konsultation ( Bekanntmachung online.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

07.09.2020 - 07.10.2020

Auslegungsinformationen

Markt Helmstadt Bekanntmachung ( helmstadt_bekanntmachung.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Antrag mit Erläuterungsbericht ( 01_00_genehmigungsantrag.pdf )
Anlagen zum Antrag ( Anlagen zum Antrag.zip )

Berichte und Empfehlungen

Allgemeinverständliche nichttechnische Zusammenfassung ( 1_text_00_allgemeinverstaendliche_nichttechnische_zusammenfassung_uvp_bericht.pdf )
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ( 3_text_00_spezielle_artenschutzrechtliche_pruefung_sap_mit.pdf )
UVP Bericht ( UVP Bericht.zip )
LBP ( LBP.zip )

Weitere Unterlagen

Pläne ( ordner_3_plaene.zip )