Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Hohentengen beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Färbebach und lokale Schutzmaßnahmen in Hohentengen-Völlkofen zwischen Völlkofen und Birkhöfe im Landkreis Sigmaringen.

Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.13 und 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen und den Informationsgrundlagen wie z.B. Auszug Kulturdenkmale, Biotop-Steckbriefe und Datenauswertebogen FFH-Mähwiese wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet.

Geplant ist die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Färbebach vor der Ortschaft Völlkofen am bestehenden Wuhrdamm zwischen Birkhöfe und Völlkofen durch den Neubau eines Entlastungsbauwerks mit Grundablass, 3D Grobrechen und Hochwasserentlastung, Teilaushub am Wuhrdamm auf eine Länge von ca. 6,00 m, Wiederaufbau des Dammes mit Anpassung an Entlastungsbauwerk, Errichtung einer Holzpalisade als Vorrechen. Als ergänzende Maßnahmen soll ein Neubau eines Entlastungskanals für die Tafertsweiler Straße (L279) durch Anschluss einer Rohrleitung DN 400 an das bestehende Einlaufbauwerk mit Querung der L 279 und Ableitung in den Färbebach über Rohrleitung oder alternativ in einem Entwässerungsgraben erfolgen. In bzw. vor Völlkofen soll über eine Geländemodellierung ein flacher Leitdamm zur Ableitung Wasser vor der Ortslage errichtet und eine Erhöhung des landwirtschaftlichen Graswegs um ca. 0,30 m vorgenommen werden. Das Einlaufbauwerk der ersten Verdolung wird durch Teilabbruch der Betonböschung mit Aufweitung des Bachbetts und Anpassung der Uferbefestigung mit Steinpflaster sowie der Anbringung eines 3D-Rechens umgebaut.

Das flache Muldental des Färbebachs und seine Umgebung zwischen dem Ortsteil Völlkofen und Birkhöfe wird vor allem landwirtschaftlich genutzt und besitzt keine hohe Funktion für Erholung. Der Neubau des Entlastungsbauwerks sowie die Umleitung des Oberflächenwassers von der L279 befinden sich über 460 m vor Völlkofen und über 800 m von Birkhöfe entfernt. Die Anwohner im Umfeld müssen mit baubedingten Auswirkungen wie Lärm, Erschütterungen und Staubbelästigungen sowie vermehrtem Aufkommen von Baufahrzeugen rechnen. Da nur eine kurzzeitige Belästigung erfolgt, ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf Menschen insbesondere auf die menschliche Gesundheit zu rechnen ist. Die Anlage dient dem Schutz der Menschen und Sachgüter vor Hochwassergefahren, so dass eine Verbesserung der bisherigen Situation eintritt. Die Anlage „Damm“ selbst ist bereits vorhanden, so dass sich seine Sperrwirkung und Ansicht im Landschaftsbild nicht stark verändert.

Im Bereich der Maßnahmen wurden vor allem Vögel und Bergeidechsen festgestellt. Im Gewässer befinden sich Bachforellen. Auf dem Wuhrdamm ist eine Magere Flachland-Mähwiese kartiert sowie ein Offenlandbiotop mit Hecken, in welche nicht eingegriffen wird. Darüber hinaus befindet sich auf dem Damm eine artenreiche Fettwiese, ein kleines Feldgehölz und eine große zwieselige Tanne, welche entfernt werden muss. Die Tiere werden vorübergehend durch die Bauarbeiten beeinträchtigt. Nach Abschluss der Bauarbeiten stehen die Habitate wieder zur Verfügung. Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wird sichergestellt, dass die Beeinträchtigung der Tiere auf ein Minimum reduziert wird. Durch den Einstau des Beckens ist nicht mit nachhaltigen Auswirkungen auf Tiere und die betroffenen Gehölze und die Wiese zu rechnen, da das Wasser innerhalb kurzer Zeit wieder abfließt. Durch das Vorhaben wird temporär in eine Wiesenfläche und in Gehölzstrukturen eingegriffen, es kommen jedoch keine Pflanzen mit hohem Seltenheitswert oder hohem Schutzstatus vor. Die Eingriffe zum Aufbau des flachen Leitdammes in die Wiese vor Völlkofen sind nur temporär, da das Grünland nach Beendigung der Maßnahmen wieder entwickelt wird. Es ist nicht mit dem Verlust biologischer Vielfalt zu rechnen

Für die gesamten Maßnahmen werden ca. 8 ha Fläche beansprucht, damit verbunden ist eine Neuversiegelung von weniger als 20 m². Eine Inanspruchnahme des Bodens findet durch ca. 400 m³ Abtrag von Humus und Wiederandeckung und ca. 460 m³ Erdaushub statt. Es wird mit der Abfuhr von Boden mit ca. 60 m³ gerechnet. Der Boden im Talraum und vor Völlkofen ist baubedingten Auswirkungen durch den Aushub, die Lagerung und den Transport von Oberboden und mineralischem Boden ausgesetzt. Durch den Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen besteht die Gefahr des Eintrags von Stoffen in den Untergrund. Mit der Anlage des flachen Leitdammes und den technischen Einrichtungsteilen erfolgt ein kleinflächiger Verlust von Bodenfunktionen aufgrund von Aufschüttung und Verdichtung des Bodens

Der Färbebach wird wie bisher unter dem Weiherdamm durchgeführt. Trotz der Verlängerung der Verdolung wird die Gesamtsituation anhand der geplanten Maßnahmen zur Durchgängigkeit für das Gewässer und seine Lebewesen verbessert. Die Verlängerungen der Einbauten im Färbebach beschränken sich auf kurze Abschnitte. Grundwasser ist durch die Maßnahmen nur mittel durch Verdichtung des Bodens durch die Bautätigkeit und im Fall des Einstaus durch Versickerung betroffen.

Aufgrund der Topographie und des vorhandenen Dammes ist nicht mit klimatischen und lufthygienischen Auswirkungen zu rechnen. Der Wuhrdamm ist als Kulturdenkmal eingetragen und wird durch den Einbau eines Entlastungsbauwerks verändert. Gleichzeitig wird durch dieses Bauwerk die eigentliche Funktion eines Dammes wieder hergestellt. Der Wuhrdamm hat im betroffenen Bereich eine Länge von ca. 320 m mit einer maximalen Dammhöhe von 6 m. Das Entlastungsbauwerk hat eine Länge von 4,20 und eine Breite von 3,40 m und nimmt damit nur einen untergeordneten Teil des gesamten Dammes ein.

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen
LRA Sigmaringen

Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: info@lrasig.de
Telefon: 07571 102-0
Fax: 07571 102-1234
URL: https://www.landkreis-sigmaringen.de

Datum der Entscheidung

19.05.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2022_05_19_Bekanntmachung_Vorprüfung_nach_UVPG_HWR_Hohentengen_Völlkofen ( 2022_05_19_Bekanntmachung_Vorprüfung_nach_UVPG_HWR_Hohentengen_Völlkofen.pdf )