Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Holzheim plant die Errichtung einer Retentionsmulde an der Leibi als Retentionsraumausgleich für das Baugebiet „An der Leibi“. Die geplante Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG dar. Dieser bedarf einer vorherigen Plangenehmigung nach § 68 WHG.
Durch die vorgesehene Bebauung gehen bei HQ100 ca. 75 m³ Retentionsvolumen verloren. Der Retentionsausgleich mit einem Volumen von 90 m³ soll auf den Flurstücken Nrn. 468, 489, 490 und 492 in Form einer Mulde mit Auslässen zur Leibi realisiert werden (Variante 4).
Die Varianten 1-3 wurden verworfen, da diese die Entleerung der Mulde durch Versickerung vorsahen und somit Fischfallen entstehen würden.
Aufgrund der im Laufe der Jahre zu erwartenden Verlandung werden 90 m³ statt der erforderlichen 75 m³ geschaffen. Es ist ein Bodenabtrag von im Mittel 15 cm (max. 35 cm) geplant. Die Einströmung in die Mulde erfolgt über abgesenkte Feldwege gegen die Fließrich-tung.
Nach dem Abklingen eines Hochwasserereignisses kann die Mulde durch die Schaffung eines gleichmäßigen Gefälles von 1,2% zur Leibi hin Auslaufen ohne dass Fischfallen entstehen. Der vor Ort vorhandene Oberboden wird für die Abdeckung wiederverwendet.
Das überschüssige Bodenmaterial ist einer geeigneten Verwertung/Entsorgung zuzuführen. Dabei sind potentiell erhöhte Organikgehalte und die damit verbundenen eingeschränkten Entsorgungsmöglichkeiten zu beachten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Datum der Entscheidung
20.04.2021