Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die SoLa Energiepartner GmbH, Vattmannstr. 6, 33100 Paderborn beantragt gem. § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage Typ Enercon E 138 EP3 E1 mit 110 m Nabenhöhe, einem Rotordurchmesser von 138 m und einer Leistung von 3.500 kW.

Weitere Angaben zu dem Vorhaben können den ausgelegten Anträgen und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden.
Bei den beantragten Vorhaben handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG. Die Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für die Verfahren und die Zulassungsentscheidungen ist der Kreis Paderborn zuständig.

Die Antragstellerin hat am 16.06.2020 gem. § 16 Abs. 8 UVPG einen gemeinsamen UVP-Bericht für die Vorhaben (und zwei weitere im Windpark Buke) eingereicht und die Durchführung einer UVP beantragt. Eine Vorprüfung ist daher gem. § 7 Abs. 3 UVPG nicht erforderlich. Das Entfallen der Vorprüfung wird als zweckmäßig erachtet.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Paderborn
Untere Immissionsschutzbehörde

Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Nordrhein-Westfalen

E-Mail: fb66@kreis-paderborn.de
Telefon: 05251-308-6661
Fax: 05251-308-6699
URL: https://www.kreis-paderborn.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

31.01.2023

Auslegungsinformationen

40106-20-600 BKM Ablehnung.pdf ( 40106-20-600 BKM Ablehnung.pdf )

Entscheidung

40106-20-600 Ablehnungsbescheid.pdf ( 40106-20-600 Ablehnungsbescheid.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

15.12.2020 - 15.12.2020

Informationen zum Erörterungstermin

40106 und 40107-20 BKM Auslegung EÖT ( 40106 und 40107-20 BKM Auslegung EÖT.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

10.09.2020 - 12.10.2020

Auslegungsinformationen

BKM Auslegung und EÖT ( 40106 und 40107-20 BKM Auslegung EÖT.pdf )