Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die SONAX GmbH aus Neuburg a. d. Donau beabsichtigt im „Industriepark Oberhausen“ den Bau eines zweiten Werksstandorts auf Flur-Nr. 1635/24 in der Gemarkung Oberhausen. Für die Realisierung dieses Vorhabens hat die Gemeinde Oberhausen den bestehenden Bebauungsplan Nr. 12 „Industriepark Oberhausen“ geändert und erweitert. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderats vom 29.10.2019 über die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 12 „Industriepark Oberhausen“ trat zum 02.11.2019 in Kraft. Der Geltungsbereich der ersten Änderung und Erweiterung umfasst auch die Flur-Nr. 1635/24 in der Gemarkung Oberhausen.
Überplant ist in einem ersten Schritt momentan nur eine Fläche von rund 3 Hektar. Dort soll eine Produktionsstätte für Autopflegemittel mit einem Lager- und Logistikzentrum für Fertigwaren sowie für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen entstehen. Die dafür erforderliche technische Infrastruktur umfasst neben der Versandlogistik eine Qualitätskontrolle, eine Verwaltung, soziale Einrichtungen, Werkstätten sowie Nebengebäude für technische Einrichtungen und Geräte.
Die SONAX GmbH hat am 18.12.2019 einen immissionsschutzrechtlichen Antrag nach § 4 BImSchG auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des neuen Werkstandorts in Oberhausen gestellt. Gleichzeitig hat sie den Antrag auf Klärung der UVP-Pflicht gestellt. Mit Schreiben vom 13.03.2020 hat die Antragstellerin geeignete Unterlagen eingereicht, die eine Prüfung der UVP-Pflicht ermöglicht haben.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Sachgebiet 32 - Umweltamt
Platz der Deutschen Einheit 1
86633
Neuburg a.d.Donau
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-nd-sob.de |
Telefon: | +49 8431 57-0 |
Fax: | +49 8431 57-205 |
URL: | http://www.neuburg-schrobenhausen.de |
Datum der Entscheidung
31.03.2020