Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Deichacht Krummhörn beabsichtigt zur Herstellung der Deichsicherheit die Erhöhung und die Verstärkung des Hauptdeiches von Upleward bis Manslagt (Deich-km 142+650 bis 146+930).
Der Deich soll gemäß der Bestickfestsetzung unter zusätzlicher Berücksichtigung des Setz- und Sackmaßes auf NHN +9,40 m erhöht werden. Die Erhöhung und Verstärkung des Deiches findet in der Deichlinie ohne Achsverschiebung statt. Am seeseitigen Deichfuß soll zur Entwässerung des Deiches zwecks Verbesserung der Standsicherheit ein neuer Entwässerungsgraben entstehen.
Das Deichvorhaben soll im Jahr 2021 abgeschlossen werden. Die Baumaßnahmen sind jeweils vom 15. April bis einschließlich September vorgesehen.

Die Deichacht Krummhörn hat als Trägerin der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG i. d. F. vom 24.2.2010, BGBl. I, 2010, S. 94; zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2019, BGBl. I, 2019, S. 2513), die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt.

Die beabsichtigte Deichbaumaßnahme dient der Herstellung und der Erhaltung der Deichsicherheit und erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Nds. Deichgesetz (NDG i. d. F. vom 23.2.2004, Nds. GVBl. 2004, S. 83; zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 13.10.2011, Nds. GVBl. 2011, S. 353). Derartige Baumaßnahmen unterliegen als Bauten des Küstenschutzes zur Bekämpfung der Erosion nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.16 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht.

Der NLWKN hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien auf der Grundlage geeigneter Angaben der Vorhabenträgerin und eigener Informationen sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen der zuständigen Naturschutzbehörden, dem Landkreis Aurich und der Nationalparkverwaltung Nds. Wattenmeer (NLPV), festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Oldenburg

Im Dreieck 12
26127 Oldenburg
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de
Telefon: 0441 / 95069-112
Fax: 0441 / 95069-201
URL: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

06.04.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung gemäß § 5 UVPG - Ergebnis der allgem. Vorprüfung des Einzelfalls - Begründung ( 200406_EF_Bekanntgabe_mit_Begruendg_Ergebnis_allgem_Vorpruefg.pdf )