Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Abwasserzweckverband Schwarzbachtal betreibt seit 1977 eine Verbandskläranlage auf der Gemarkung Waibstadt mit Einleitung des gereinigten Abwassers der Verbandsgemeinden Neckarbischofsheim und den Teilorten Helmhof und Untergimpern, Aglasterhausen mit den Teilorten Breitenbronn und Daudenzell, Obrigheim-Asbach, Bad Rappenau mit den Teilorten Wollenberg und Obergimpern, Waibstadt-Bernau, Helmstadt-Bargen mit den Teilorten Bargen und Flinsbach, Hüffenhardt mit dem Teilort Kälbertshausen, Neunkirchen, Reichartshausen, Sinsheim-Hasselbach, Unterschwarzach und Oberschwarzach und des Pumpwerks Michelbach aus dem AZV Michelbach in den Schwarzbach. Für die Einleitung des behandelten Abwassers besaß der Abwasserzweckverband eine wasserrechtliche Erlaubnis (erteilt mit Planfest- stellungsbeschluss vom 01.03.1983 des Regierungspräsidium Karlsruhe, zuletzt geändert im Rahmen des Änderungsbescheids des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis vom 03.02.2005 für die Umstellung von Erklärungs- auf Bescheidvariante und die Anpassung der Einleitungserlaubnis), die bis zum 31.12.2010 befristet war. Der Abwasser-zweckverband beantragte daher mit Schreiben vom 16.03.2015 die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des gereinigten Abwassers in den Schwarzbach.

Für eine Kläranlage dieser Größenordnung ist nach § 1 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.1.2 des UVPG die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG vorgesehen, insbesondere da für die bestehende Kläranlage noch keine UVP-Vorprüfung durchgeführt wurde.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Rhein-Neckar-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Wasserrechtsamt

Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: wasserrechtsamt@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: 06221 522-1725
Fax: 06221 522-91725
URL: http://www.rhein-neckar-kreis.de

Datum der Entscheidung

23.11.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung keine UVP Pflicht ( Feststellung keine UVP Pflicht .pdf )