Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bei den Maßnahmen 505/1, 505/2 und 505/3 handelt es sich um die Neuverlegung dreier Leitungsabschnitte in einem bestehenden funktionstüchtigen und auch in Benutzung befindlichen Bewässerungsrohrleitungsnetz. Das Bewässerungsnetz wurde durch die GPG zu DDR Zeiten errichtet und wird seither zur Bewässerung der angrenzenden landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Nutzflächen sowie von Hausgärten verwendet. Die Wasserentnahme erfolgt über
eine Pumpstation in Trechwitz Siedlung aus dem Netzener See. Es handelt sich also um Brauchwasser aus einem Oberflächengewässer.
Durch die Neuverlegung der Leitungsabschnitte soll die Versorgung eines Einzugsgebietes von etwa 400 ha rund um die LVAT Groß Kreutz weiterhin sichergestellt werden. Denn die alten Leitungen im Bereich Kastanienallee, Wustermarkstr., Gartenstr. und Ahornweg in Schenkenberg, die bislang zur Versorgung der nordöstlich gelegenen Flächen benötigt wurden, sollen gekappt und stillgelegt werden. Dadurch soll einerseits die latente Gefahr, die durch die bestehenden, altersbedingt z. T. unzuverlässigen Leitungen direkt unter der Ortsbebauung Schenkenberg besteht, beseitigt werden. Zum anderen entfällt ein Hindernis bei der baulichen Entwicklung des Bebauungsplangebietes „Kastanienallee/Schenkenberg“.
Grundlage für den Ausbau ist der genehmigte Wege- und Gewässerplan gem. § 41 Flurbereinigungsgesetz sowie seine 1. und 2. Änderung.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Referat B2 - Ländliche Neuordnung
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Dienstsitz Groß Glienicke Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam OT Groß Glienicke

Grabowstraße 33
17291 Prenzlau
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: joachim.schneidewind@lelf.brandenburg.de
Telefon: +49 033201 4588-131
URL: https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/flurneuordnung/

Datum der Entscheidung

08.10.2021