Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Kies- und Schotterwerke Müller GmbH & Co. KG, Jettkofer Straße 2, 88356 Ostrach, plant eine Erweiterung ihres bestehenden Kiesabbaus am Standort Ostrach um ca. 13,5 ha in nördlicher Richtung. Das Vorhabengebiet erstreckt sich auf Flurstücke 147, 148, 150, 151, 152, 153, 154, 157, 158, 160, 161, 164/1, 164/2, 165, 166, 167, 168, 171, 173, 174, 175, 194, 176/1, 176/2, 176/3 und 250 auf Gemarkung Jettkofen der Gemeinde Ostrach.

Die Erweiterungsfläche besteht ausschließlich aus Ackerflächen, randlich sind Feldwege und einzelne Gehölze betroffen. Die Firma Kies- und Schotterwerke Müller GmbH & Co. KG plant, das Kiesvorkommen sowohl im Trocken- als auch im temporären Nassabbauverfahren zu gewinnen. Abbau und Rekultivierung sollen in 5 Abschnitten erfolgen; die Dauer einer Abbaustufe im Trockenabbau soll bei etwa 3 Jahren liegen. Erwartet wird ein Gesamtabbauvolumen von ca. 1 Mio. m3, für welches ein Abbauzeitraum von ca. 12 Jahre festgelegt wurde. Nach weiteren 8 Jahren sollen Wiederverfüllung und Rekultivierung abgeschlossen sein.

Aufgrund der Vorhabengröße besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Beim Scoping-Termin am 18.06.2019 wurde der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) festgelegt.
Das Vorhaben der Firma Kies- und Schotterwerke Müller GmbH & Co. KG bedarf einer naturschutz- und baurechtlichen Genehmigung i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 NatSchG i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 49 LBO und §§ 29 ff. BauGB. Für den temporären Nassabbau mit an-schließender Wiederverfüllung bedarf es zusätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 2, 8 und 9 WHG.

Mit schriftlichem Antrag vom 31.03.2020 hat die Firma Kies- und Schotterwerke Müller GmbH & Co. KG die Planunterlagen beim Landratsamt Sigmaringen eingereicht. Diese enthalten:

Teil A: Technische Planung/Vorhabensbeschreibung
Teil B: UVP-Bericht
Teil C: Landschaftspflegerischer Begleitplan
Teil D: Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Die vorgenannten Pläne und Beschreibungen liegen in der Zeit vom 25.05.2020 bis einschließlich 26.06.2020 bei der Gemeinde Ostrach, Bauamt, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach sowie beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz; Zimmer Nr. 605, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden aus.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis spätestens 27.07.2020 schriftlich oder zur Niederschrift beim Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz des Landratsamtes Sigmaringen oder bei der Gemeinde Ostrach erhoben werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Für die Erörterung von eingehenden Einwendungen wird ein Erörterungstermin vorgesehen. Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Mit Entscheidung des Landratsamtes Sigmaringen vom 07. Mai 2021 wurde das Kiesabbauvorhaben genehmigt.

Nach § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 74 Abs. 4 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) ist eine Ausfertigung der Entscheidung und der genehmigten Planunterlagen in den Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Gemäß §§ 1 Nr. 1, 2 und 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegung der Entscheidung durch die jeweilige Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Veröffentlichung erfolgt auf dem UVP-Portal des Landes Baden-Württemberg (www.uvp-verbund.de). Als zusätzliches Informationsangebot i.S.d. § 3 Abs. 2 PlanSiG soll dennoch die persönliche Einsichtnahme der Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung ermöglicht werden. Die Entscheidung sowie die Pläne und Beschreibungen liegen in der Zeit vom 25. Mai 2021 bis einschließlich 09. Juni 2021 bei der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach sowie beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz, Zimmer Nr. 605, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen, aus. Eine Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden ist jeweils nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Entscheidung gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

UVP-Kategorie

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen
LRA Sigmaringen

Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: info@lrasig.de
Telefon: 07571 102-0
Fax: 07571 102-1234
URL: https://www.landkreis-sigmaringen.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

07.05.2021

Auslegungsinformationen

2021-05-07 Müller Ostrach Nord - öffentliche Bekanntmachung ( 2021-05-07 Müller Ostrach Nord - öffentliche Bekanntmachung.pdf )

Entscheidung

2021-05-07 Müller Ostrach Nord - Genehmigung ( 2021-05-07 Müller Ostrach Nord - Genehmigung.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

25.05.2020 - 26.06.2020

Auslegungsinformationen

2020-05-07 Müller Ostrach Nord - Anhörung TöB ( 2020-05-07 Müller Ostrach Nord - Anhörung TöB.docx )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Gesamtinhaltsverzeichnis ( Gesamtinhaltsverzeichnis.pdf )
A.0 Inhaltsverzeichnis ( A.0 Inhaltsverzeichnis.pdf )
A.1.01 Technische Planung mit Plänen ( A.1.01 Technische Planung mit Plänen.pdf )
A.2.01 Schallimmissionsprognose ( A.2.01 Schallimmissionsprognose.pdf )
A.2.02 Schallimmissionsprognose Anlage ( A.2.02 Schallimmissionsprognose Anlage.pdf )
A.3.01 Staubprognose ( A.3.01 Staubprognose.pdf )
A.3.02 Staubprognose Ergänzung ( A.3.02 Staubprognose Ergänzung.pdf )
B.1 UVP Bericht Einleitung ( B.1 UVP Bericht Einleitung.pdf )
B.2.01 SG Flora Fauna Titelblatt ( B.2.01 SG Flora Fauna Titelblatt.pdf )
B.2.02 SG Flora Fauna ( B.2.02 SG Flora Fauna.pdf )
B.2.03 SG Flora Fauna Anlage 1 ( B.2.03 SG Flora Fauna Anlage 1.pdf )
B.2.04 SG Flora Fauna Anlage 2 ( B.2.04 SG Flora Fauna Anlage 2.pdf )
B.2.05 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.1 ( B.2.05 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.1.pdf )
B.2.06 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.2 ( B.2.06 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.2.pdf )
B.2.07 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.3 ( B.2.07 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.3.pdf )
B.2.08 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.4 ( B.2.08 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.4.pdf )
B.2.09 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.5 ( B.2.09 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.5.pdf )
B.2.10 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.6 ( B.2.10 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.6.pdf )
B.2.11 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.7 ( B.2.11 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.7.pdf )
B.2.12 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.8 ( B.2.12 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Anlage 1.8.pdf )
B.2.13 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Plan Maßnahmen ( B.2.13 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Plan Maßnahmen.pdf )
B.2.14 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Plan Biotoptypen2015 ( B.2.14 SG Flora Fauna Anlage 2 dort Plan Biotoptypen2015.pdf )
B.2.15 Plan Rote Liste Arten 2015 ( B.2.15 Plan Rote Liste Arten 2015.pdf )
B.3.01 SG Landschaftsbild Erholung Titelblatt ( B.3.01 SG Landschaftsbild Erholung Titelblatt.pdf )
B.3.02 SG Landschaftsbild Erholung ( B.3.02 SG Landschaftsbild Erholung.pdf )
B.4.01 SG Mensch Titelblatt ( B.4.01 SG Mensch Titelblatt.pdf )
B.4.02 SG Mensch ( B.4.02 SG Mensch.pdf )
B.5.01 SG Boden Titelblatt ( B.5.01 SG Boden Titelblatt.pdf )
B.5.02 SG Boden ( B.5.02 SG Boden.pdf )
B.6.01 SG Wasser Titelblatt ( B.6.01 SG Wasser Titelblatt.pdf )
B.6.02 SG Wasser ( B.6.02 SG Wasser.pdf )
C.1.01 LBP ( C.1.01 LBP.pdf )
C.1.02 Plan LBP ( C.1.02 Plan LBP.pdf )
D.1 Allgemein verständliche Zusammenfassung a ( D.1 Allgemein verständliche Zusammenfassung a.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

26.03.2019 - 19.06.2019

Auslegungsinformationen

20190325 Müller Ostrach Nord Scoping Anhörung TöB ( 20190325 Müller Ostrach Nord Scoping Anhörung TöB.docx )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

20190320 Müller Ostrach Nord Scopingpapier - Plan ( 20190320 Müller Ostrach Nord Scopingpapier - Plan.pdf )
20190320 Müller Ostrach Nord Scopingpapier ( 20190320 Müller Ostrach Nord Scopingpapier.pdf )