Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Innwerk AG, Schulstr. 2, 84533 Stammham, hat für das Innkraftwerk Ering-Frauenstein (Inn-km 48,025) mit Antrag vom 30.05.2016 sowie den aktualisierten Antragsunterlagen vom 18.05.2022, vorgelegt am 20.10.2022, gemäß den wasserrechtlichen Bestimmungen beim Landratsamt Rottal-Inn die Zulassung des Weiterbetriebs mit Bewilligung und gehobener Erlaubnis der damit verbundenen Gewässerbenutzungen beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Eine grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Republik Österreich nach den §§ 55 ff UVPG wird durchgeführt.
Die beantragten Gewässerbenutzungen umfassen im Wesentlichen:
1. Aufstauen des Inn an der bestehenden Wehranlage des Innkraftwerks Ering-Frauenstein (Inn-km 48,025) auf das Stauziel 336,20 m ü. NN (jeweils altes Höhensystem),

2. Ableiten von Wasser bis zu 1.040 m³/s aus dem Inn im Oberwasser des Innkraftwerks Ering-Frauenstein zur energetischen Nutzung des Wassers in Turbinen,

3. Ableiten von Wasser bis zu 300 l/s aus dem Inn in die bestehende (historische) Fischaufstiegsanlage,

4. Einleiten der abgeleiteten Wassermenge in den Inn im Unterwasser des Innkraftwerks Ering-Frauenstein,

5. Ableiten von Wasser insgesamt bis zu 1.250 l/s aus dem landseitigen Sickergraben am Pumpwerk Simbach und anschließendes Einleiten in den Inn,

6. Ableiten von Wasser bis zu 2.350 l/s aus dem landseitigen Sickergraben am Pumpwerk Erlach und anschließendes Einleiten in den Inn.

Für die beim Weiterbetrieb des Innkraftwerks Ering-Frauenstein sonstigen anfallenden dauerhaften Gewässerbenutzungen wird eine gehobene Erlaubnis nach §§ 15, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für einen Zeitraum von weiteren 90 Jahren beantragt. Inhalte und Laufzeit im österreichischen und deutschen Antragsverfahren sind, in Anlehnung an die österreichische Regelung in § 21 Wasserrechtsgesetz (WRG), gleichlautend.
Die vorgelegten Unterlagen beziehen sich sowohl auf die auf österreichischem wie auf deutschem Staatsgebiet liegenden Anlagenteile.
Neuerrichtungen von Bauwerken oder Sanierungen von Anlagenteilen sind für den Weiterbetrieb des Innkraftwerkes Ering-Frauenstein im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens nicht erforderlich oder beantragt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Rottal-Inn

Ringstr. 4
84347 Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@rottal-inn.de
Telefon: +49 8561 20-0
Fax: +49 8561 20-130
URL: http://www.rottal-inn.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

04.11.2022 - 28.12.2022

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung Wasserrecht Zulassung Weiterbetrieb. Innkraftwerk Ering-Frauenstein.docx ( Bekanntmachung Wasserrecht Zulassung Weiterbetrieb. Innkraftwerk Ering-Frauenstein.docx )
öffentliche Bekanntmachung - Kraftwerk.docx ( öffentliche Bekanntmachung - Kraftwerk.docx )
Bekanntmachung Weiterbetrieb Kraftwerk Ering -Frauenstein.pdf ( Bekanntmachung Weiterbetrieb Kraftwerk Ering -Frauenstein.pdf )
2022_10_24 Entwurf öffentliche Bekanntmachung_Gemeinde_MALCHING_Stand_21.11.2022.pdf ( 2022_10_24 Entwurf öffentliche Bekanntmachung_Gemeinde_MALCHING_Stand_21.11.2022.pdf )