Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Am 11.12.2014 haben die damaligen Genehmigungsinhaberinnen der Anlage KRB II - die RWE Power AG, die PreussenElektra GmbH und die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH - einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum Abbau von ausgewählten bezeichneten Systemen und Anlagenteilen des Blocks B des KRB II beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt (Teilvorhaben 1 (TV 1) der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage KRB II). Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 19.03.2019 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen II (KRB II)". Am 31.07.2019 haben die damaligen Genehmigungsinhaberinnen der Anlage KRB II - die RWE Nuclear GmbH, die PreussenElektra GmbH und die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH - einen weiteren Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) zur Stillsetzung und zum Abbau von ausgewählten, bezeichneten Systemen und Anlagenteilen des Blocks C des KRB II beim StMUV gestellt (Teilvorhaben 2 (TV 2) der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage KRB II). Hierzu erteilte das StMUV am 26.05.2021 die „Zweite Genehmigung nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen II (KRB II)“.
Beim aktuell mit Schreiben vom 07.07.2022 beantragten Teilvorhaben 3 (TV 3) handelt es sich um das letzte Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KRB II. Es umfasst die Stillsetzung und den Abbau aller Systeme und Anlagenteile des KRB Il, welche nicht Gegenstand der ersten oder der zweiten Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KRB II (TV 1 bzw. TV 2) waren. Der Abriss der Gebäude wird nach Entlassung der Anlage aus der atomrechtlichen Überwachung unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften durchgeführt und ist somit nicht Bestandteil des TV 3.

UVP-Kategorie

Kernenergie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de
Telefon: +49 89 9214-00
Fax: +49 89 9214-2266

Datum der Entscheidung

23.11.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

KRBII_Bekanntgabe_UVP_Vorpruefung_TV3.pdf ( KRBII_Bekanntgabe_UVP_Vorpruefung_TV3.pdf )