Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Bezirksregierung Münster – Dezernat 33.7, plant Maßnahmen, die agrarstrukturelle Nachteile durch den Bau der Osttangente mildern.
(Az. 33.7-4 1102)
Es ist geplant,
• den Zuschnitt einer Kompensationsfläche (Extensivgrünland) zu verändern,
• geplante Wege, die noch nicht gebaut wurden, aufzuheben, und teilweise in Extensivgrünland umzuwandeln,
• eine Überfahrt auf einem vorhandenen Bahndamm anzulegen,
• die Lage und Befestigungsart eines geplanten Weges, zu verändern und ein Feldgehölz anzulegen,
• einen vorhandenen Feldweg aufzuheben,
• einen vorhandenen Graben teilweise zu verrohren und den verbleibenden Abschnitt aufzuwerten,
• die Lage einer geplanten Obstwiese und zugehöriger Steinkauzbrutröhren zu verändern,
• eine Hecke umzuwandeln und zur Kompensation eine Hecke neu anzulegen.
Die Flurbereinigungsbehörde hat eine Vorprüfung gemäß § 5, Abs. 2 UVPG durchgeführt und stellt mit Datum vom 06.03.2023 fest, dass keine UVP-Pflicht für den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Flurbereinigungsverfahren Ahlen Osttangente besteht.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Münster
Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung/Bodenordnung

Domplatz 1 -3
48143 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: dez33@brms.nrw.de
Telefon: 0251 411-0

Datum der Entscheidung

06.03.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-05-11 Ahlen Osttangente UVP-Vorprüfung Bekanntmachung ( 2023-05-11 Ahlen Osttangente UVP-Vorprüfung Bekanntmachung.pdf )
2023-05-11 Ahlen Osttangente UVP-Vorprüfung Karte Geltungsbereich ( 2023-05-11 Ahlen Osttangente UVP-Vorprüfung Karte Geltungsbereich.png )