Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, Abteilung 5, Referat 53.1, Landesbetrieb Gewässer plant die Sanierung eines etwa 4,8 km langen Abschnitts des Rheinhochwasserdammes (RHWD) XXVII zwischen dem Yachthafen (Damm-km 0+000) und dem Ölhafen (Damm-km 4+959) sowie des 385 m langen Leitdammes am Ende des RHWD XXV. Diese Dammabschnitte entsprechen laut einer Sicherheitsüberprüfung nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 19712:2013-01, DWA-M 507-1). Der geplante Ausbau und die Sanierung der Dammabschnitte dienen der Sicherung der direkt an den Damm anschließenden Industrieanlagen sowie des Hinterlands gegen Überschwemmungen bei Rheinhochwasser. Der RHWD XXVII (Yachthafen bis Ölhafen) sowie der Leitdamm sollen zur Verstärkung der Standsicherheit auf die nach der „Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Fragen des Hochwasserschutzes am Oberrhein“ maximal zulässigen Dammkronenhöhen erhöht werden. Die Dammsanierung wird größtenteils auf der vorhandenen Dammlinie erfolgen. Eine Umsetzung eines entsprechend der landesweiten Vorgaben entwickelten Regelprofils in Erdbauweise kann im vorliegenden Fall aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse durch die vorhandene industrielle Nutzung, angrenzender öffentlicher Straßen sowie Schutzgebiete nicht erfolgen. Grundsätzlich werden daher Sonderbauweisen mit einer verborgenden Spundwand in der wasserseitigen Dammschulter und angepasste Sonderbauweisen als Kombination aus Spundwand und Erdbauwerk zur Anwendung kommen. Für dieses Vorhaben führt die Stadt Karlsruhe, untere Wasserbehörde, auf Antrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz mit Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Das Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich der Ziffer 13.13 der Anlage 1 des UVPG. Gemäß § 7 Absatz 1 UVPG ist eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Pflicht zur Vorprüfung entfällt gemäß § 7 Absatz 3 UVPG, wenn der Vorhabenträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die zuständige Behörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Für diese Vorhaben besteht die UVP-Pflicht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde seitens des Vorhabenträgers unter anderem ein Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung, inklusive einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und eines landschaftspflegerischen Begleitplans, erstellt und den Antragsunterlagen beigefügt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt Karlsruhe

Karl-Friedrich-Str. 10
76133 Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: umweltbehoerden@zjd.karlsruhe.de
Telefon: 0721 133-3012
Fax: 0721 133-3009
URL: https://www.karlsruhe.de

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

01.06.2022 - 01.06.2022

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

17.01.2022 - 17.02.2022

Auslegungsinformationen

2021_11_29 Vorlage Bekanntmachung ( 2021_11_29 Vorlage Bekanntmachung.pdf )
2022_01_24 Bekanntmachungstext der Stadt Wörth am Rhein gemäß Amtsblatt vom 14_01_2022 ( 2022_01_24 Bekanntmachungstext der Stadt Wörth am Rhein gemäß Amtsblatt vom 14_01_2022.docx )