Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Teralis Lemberg GmbH hat die Änderung der 1991 planfestgestellten Deponie Lemberg, Deponieklasse 0, innerhalb der planfestgestellten Grenze beantragt. Hierzu soll nicht erschlossenes, aber bereits planfestgestelltes Deponievolumen ausgebaut werden. Die geplante Verfüllung umfasst den gesamten im Jahr 1991 planfestgestellten Bereich und hat ein Volumen von ca. 278.000 m³.
Die geplanten Maßnahmen zum Bau der Deponie Lemberg belaufen sich im Wesentlichen auf die Errichtung einer technisch-geologischen Barriere, einer mineralischen Entwässerungsschicht mit Drainageleitungen sowie den Bau eines abgedichteten Erdbeckens und eines Versickerungsbeckens. Die geplanten Maßnahmen in der Stilllegungs- und Nachsorgephase belaufen sich im Wesentlichen auf den Bau der Deponie- Infrastruktur, die Abdeckung des Deponiekörpers mit einer Rekultivierungsschicht sowie den Bau der Systeme zur Oberflächenentwässerung.
Bei dem beabsichtigten Vorhaben handelt es sich um die wesentliche Änderung einer Deponie. Diese bedarf nach § 35 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelmäßig der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Im Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Anstelle eines Planfeststellungsverfahrens kann gemäß § 35 Absatz 3 KrWG i. V. m. § 74 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eine Plangenehmigung erteilt werden, soweit die Änderung u. a. keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf ein in § 2 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genanntes Schutzgut haben kann.

Insofern war zur Ermittlung durch das Vorhaben entstehender erheblicher nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 12.2.1 UVPG durchzuführen.

Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG besteht.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de
Telefon: 06321 99-0
Fax: 06321 99-2900
URL: www.sgdsued.rlp.de

Datum der Entscheidung

20.01.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung keine UVP-Pflicht.pdf ( Bekanntmachung keine UVP-Pflicht.pdf )