Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Firma Vulcan Energie Ressourcen GmbH plant zur Erkundung im bergrechtlichen Erlaubnisfeld „Taro“ am Projektstandort „Taro Nord“, Lokation „Landwehrgraben“ sechs vergleichbare Tiefbohrungen TAN1 – TAN6 zur Aufsuchung der bergfreien Bodenschätze Erdwärme und Lithium.

Mit Schreiben vom 24.05.2022 beantragte die Firma Vulcan Energie Ressourcen GmbH die Feststellung der UVP-Pflicht für jede der geplanten Tiefbohrungen. Die Prüfung ist gemäß § 1 Satz 1 Nr. 10b UVP-V Bergbau für jede einzelne Tiefbohrung als standortbezogene Prüfung durchzuführen. Auf Grund des besonderen Umstandes, dass an diesem Standort sechs Tiefbohrungen geplant sind, wurde eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 10a UVP-V Bergbau für jede einzelne Tiefbohrung beantragt und durchgeführt. Im Folgenden werden die Ergebnisse der einzelnen Umweltverträglichkeitsvorprüfungen aufgelistet.

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung TAN1 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere, die technische Ausführung, die Lage am Stadtrand sowie die Entfernung zu Schutzgebieten. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Tiefbohrung TAN1 besteht nicht.

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung TAN2 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere, die technische Ausführung, die Lage am Stadtrand sowie die Entfernung zu Schutzgebieten. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Tiefbohrung TAN2 besteht nicht.

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung TAN3 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere, die technische Ausführung, die Lage am Stadtrand sowie die Entfernung zu Schutzgebieten. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Tiefbohrung TAN3 besteht nicht.

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung TAN4 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere, die technische Ausführung, die Lage am Stadtrand sowie die Entfernung zu Schutzgebieten. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Tiefbohrung TAN4 besteht nicht.

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung TAN5 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere, die technische Ausführung, die Lage am Stadtrand sowie die Entfernung zu Schutzgebieten. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Tiefbohrung TAN5 besteht nicht.

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Tiefbohrung TAN6 in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere, die technische Ausführung, die Lage am Stadtrand sowie die Entfernung zu Schutzgebieten. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Tiefbohrung TAN6 besteht nicht.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG sind diese Feststellungen nicht selbständig anfechtbar.

Mainz, den 24.06.2022
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland- Pfalz

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wirtschaftsministerium (MWVLW)
LGB (Landesamt für Geologie und Bergbau)

Rheinland-Pfalz

E-Mail: office@lgb-rlp.de
Telefon: 06131 / 9254 - 0
Fax: 06131 / 9254 - 123
URL: www.lgb-rlp.de

Datum der Entscheidung

24.06.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP V TAN1 bis TAN6 Veröffentlichung ( UVP V TAN1 bis TAN6 Veröffentlichung.pdf )