Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für die VG Selters, vertr. durch die VGW Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters/Ww., wurde zum Zwecke der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung primär für die Ortsgemeinde Schenkelberg über die Aufbereitung „Bitzberg/Schenkelberg“ mit Einspeisung in den Hochbehälter Schenkelberg (WWK-Nr.: 323 027 685), mit Datum vom 08.02.2022 die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus dem Brunnen "Schenkelberg / Am Bitzberg" erteilt.
Für die Benutzung ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.3.2 UVPG, bei Vorhaben mit einer Größe oder Leistung ab 100.000 m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen.
Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist.
Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Selters, Heimat- und Bürgerzeitung „Unsere Verbandsgemeinde“ in der Ausgabe Nummer 3, Jahrgang 51, vom 20.01.2022 veröffentlicht

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de
Telefon: 02602 - 152 - 0
Fax: 02602 - 152 - 4100
URL: www.sgdnord.rlp.de

Datum der Entscheidung

20.01.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2022-01-05_UVP_a-Vorpruefung_gemaess_UVPG ( 2022-01-05_UVP_a-Vorpruefung_gemaess_UVPG.pdf )
2022-01-05_UVP_b-Bekanntgabe_UVP-Verzicht ( 2022-01-05_UVP_b-Bekanntgabe_UVP-Verzicht.pdf )