Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die CEMEX Kies & Splitt GmbH hat beim Bergamt Stralsund einen Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben „6. Planänderung des planfestgestellten Vorhabens Rahmenbetriebsplan Kiessandabbau im Tagebau Lüttow-Valluhn“ gestellt. Die beantragte 6. Planänderung beinhaltet Änderungen der Kippenwirtschaft, der Verfüllung, der Laufzeit sowie der Wiedernutzbarmachung. Bei der Aufbereitung der gewonnenen Kiese und Sande fallen große Mengen an aktuell nicht vermarktungsfähigen Überschusssanden und Sedimenten an, die im Tagebau wieder verspült werden sollen. Die mit der Verspülung entstehende Fläche soll zum Zweck der Wiedernutzbarmachung mit unbelasteten Fremdböden verfüllt werden. Darüber hinaus wird die Verlängerung der Geltungsdauer der bergrechtlichen Planfeststellung bis zum 31.12.2049 und die Anpassung der Wiedernutzbarmachung an die Änderungen erforderlich.

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG besteht für dieses Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht, wenn die allgemeine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.

Nach überschlägiger Prüfung, unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien, ist von keinen zusätzlichen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch die geplanten Änderungen auszugehen. Die maßgeblichen Gründe für die Entscheidung können in dem beigefügte Bekanntmachungstext nachgelesen werden.

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Bergamt Stralsund (BA)

Frankendamm 17
18439 Stralsund
Postfach 1138
18401 Stralsund
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: poststelle@ba.mv-regierung.de
Telefon: 0385 / 588-89000
Fax: 0385 / 588-89042
URL: https://www.bergamt-mv.de/

Datum der Entscheidung

12.04.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung keine UVP-Pflicht-2 ( Bekanntmachung keine UVP-Pflicht-2.pdf )