Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Kaltenkirchen plant ein weiteres Kunstrasengroßspielfeld auf dem Gelände der Johannes-Kelmes-Sportanlage zu errichten sowie die gesamte Sportanlage zu umzäunen. Das Kunstrasengroßspielfeld soll auf den Flurstücken 28/2 und 29/2 der Flur 6 sowie Flurstücke 17/1 und 249 der Flur 5, Gemeinde und Gemarkung Kaltenkirchen des Planfeststellungsgebietes des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.12.1995 in der Gestalt des 3. Änderungsbeschlusses vom 30.11.2010 zum Gewässerausbau infolge einer Unterwasserauskiesung errichtet werden. Das Kunstrasengroßspielfeld ist Bestandteil eines gesonderten baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Zur Errichtung des Kunstrasengroßspielfeldes müssen planfestgestellte Ausgleichsmaßnahmen entfallen und an anderen Stellen im Planfeststellungsgebiet ausgeglichen werden. Hierfür ist eine Änderung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses vom 15.12.1995 in der Gestalt des 3. Änderungsbeschlusses vom 30.11.2010 notwendig.
Über den Antrag wird gemäß § 68 Abs. 1 WHG in einem Planfeststellungsverfahren (Az. 32.30549.1061.0300.004) entschieden. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Segeberg
Hamburger Str. 30
23795
Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@segeberg.de |
URL: | https://www.segeberg.de/ |
Datum der Entscheidung
13.04.2021