Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Ciba Vision GmbH produziert in 63868 Großwallstadt Kontaktlinsen und Kontaktlinsenpflegemittel. Es ist geplant, am Standort in Großwallstadt eine Anlage zur radikalischen Copolymerisation von Acrylamid und Acrylsäure zu errichten und zu betreiben.
Das Polymer wird durch Synthese von Acrylamid und Acrylsäure unter Verwendung von Hilfsstoffen hergestellt. Für den produktiven Betrieb wurde im Jahre 2012 eine Versuchsanlage in eine Produktionsanlage mit einer Kapazität von 1.800 Kilogramm Polymerlösung pro Jahr umgewandelt. Diese Anlage kann den steigenden Bedarf an Polymerlösung nicht mehr decken, so dass eine neue Anlage errichtet werden soll.
Mit der Polymeranlage können jährlich bis zu 30.000 L Polymerlösung (als10%ige wässrige Lösung) hergestellt werden. Mit der Anlage sollen jährlich bis zu 25 Synthesen durchgeführt werden, weshalb die maximale jährliche Produktionsleistung bei 15.000 L Polymerlösung liegt.
Die Polymersynthese und die anschließende Ultrafiltration erfolgen in einem geschlossenen System im wässrigen Milieu. Der gesamte Verfahrensablauf soll in einem vorhandenen Gebäude stattfinden.

Es handelt sich um ein Vorhaben gemäß Nr. 4.1.8 des 1. Anhanges zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Es handelt sich außerdem um eine Anlage gemäß Art. 10 der RL 2010/75/EU.

Gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I, S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706), fällt die geplante Anlage unter Anlage 1 Nummer 4.2 Spalte 2 (Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang).
Für Anlagen gemäß Nummer 4.2 der Anlage 1 des UVPG ist nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durch die zuständige Behörde durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht demnach nicht generell, sondern dann, wenn die Änderung nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.

UVP-Kategorie

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Miltenberg

Brückenstr. 2
63897 Miltenberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-mil.bayern.de
Telefon: +49 9371 501-0
Fax: +49 9371 50179-270
URL: https://www.landkreis-miltenberg.de

Datum der Entscheidung

05.08.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Aktenvermerk UVP-Prüfung ( Aktenvermerk UVP-Prüfung.docx )
Veröffentlichung Vorhaben ( Veröffentlichung Vorhaben.docx )