Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die RWE Power AG betreibt in 50129 Bergheim, Werkstraße, das Kraftwerk Niederaußem. Sie beantragt gemäß § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb eines Netzkuppeltransformators.
Aus den Regelungen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG), welches u. a. die konkreten Stilllegungszeitpunkte von Braunkohle-Kraftwerksblöcken regelt, ergeben sich für die RWE Power AG verschiedene Anpassungserfordernisse. Speziell betrifft dies die zukünftige Eigenstromversorgung der verbleibenden Kraftwerksanlagen. Um auch zukünftig eine redundante Versorgung der Umspannanlage Auenheim gewährleisten zu können, soll mithilfe eines Netzkuppeltransformators eine Möglichkeit zur Energieableitung aus dem Block G des Kraftwerks Niederaußem in die Umspannanlage Auenheim geschaffen werden.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Bezirksregierung Köln
Rygol, Stefan

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: stefan.rygol@brk.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-3494
Fax: +49(0)221-147-2898
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Datum der Entscheidung

05.07.2021