Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die terranets bw GmbH (Vorhabenträgerin) betreibt ein Gastransportsystem und versorgt dabei u. a. große Teile Baden-Württembergs. Über mehrere Übergabe- und Bezugsstationen, u. a. in Neu-Ulm („Station Steinhäule“), ist die Vorhabenträgerin an das Gastransportnetz der bayernets GmbH und damit auch an die großen Erdgasspeicher in Südbayern und Österreich angebunden. In Zusammenarbeit mit der bayernets GmbH möchte die Vorhabenträgerin die Kapazitäten des Erdgas-Transportes von Bayern nach Baden-Württemberg erhöhen und nahe der bestehenden Bezugs- und Übergabestation Steinhäule eine weitere, neue Bezugs- und Übergabestation („Station Pfuhl“) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 545 der Gemarkung Pfuhl, Stadt Neu-Ulm, errichten. Zu diesem Zweck beantragt die Vorhabenträgerin im vorliegenden Verfahren die Errichtung und den Betrieb von zwei Anschlussleitungen, die die neue Station Pfuhl an das bestehende Erdgas-Fernleitungsnetz anbinden: Eingangsseitig wird die Station Pfuhl an die Fernleitung Ulm – Augsburg (UA 06) der bayernets GmbH angeschlossen. Die hierfür zu errichtende Anschlussleitung ist insgesamt ca. 135 Meter lang, hat einen Durchmesser von DN 400 und liegt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 545 der Gemarkung Pfuhl. Ausgangsseitig erfolgt der Anschluss der Station Pfuhl an die SWB 3-Gasleitung der terranets bw GmbH. Hierfür wird eine ca. 440 Meter lange Leitung mit einem Durchmesser von 500 DN errichtet. Diese Anschlussleitung verläuft – weitgehend in Parallelführung zu anderen Leitungen – über die Grundstücke Fl.-Nr. 545 der Gemarkung Pfuhl und Fl.-Nrn. 1752/6, 1784 und 1782/10 der Gemarkung Neu-Ulm. Der maximal zulässige Betriebsdruck (MOP) für beide Anschlussleitungen beträgt 80 bar. Die beiden verfahrensgegenständlichen Anschlussleitungen werden unterirdisch mit einer Erdüberdeckung von mindestens 1,0 Meter verlegt. Mitverlegt werden jeweils die notwendigen Steuer- und Betriebskabel. Die Kennzeichnung des Leitungsverlaufs erfolgt durch Schilderpfähle oder Markierungssteine. Die Vorhabenträgerin rüstet die Anschlussleitung an ihr Netz auf den ersten 100 Metern stationsausgangsseitig mit einem kathodischen Korrosionsschutz aus. Die neu verlegten Rohre werden vor der Inbetriebnahme einer Wasserdruckprüfung unterzogen. Das für die Druckprüfung erforderliche Wasser wird aus dem Trinkwassernetz der Stadtwerke Ulm / Neu-Ulm Netze GmbH mittels eines Hydranten entnommen; eine Wasserentnahme aus dem Grundwasser oder aus Oberflächengewässern ist daher nicht erforderlich. Nach der Druckprüfung wird das Wassers in die Kanalisation der Stadt Neu-Ulm eingeleitet. Die Zufahrt zum Bauvorhaben wird über den Fischerholzweg und über das Grundstück Fl.-Nr. 1782/10, Gemarkung Neu-Ulm, sichergestellt. Für die Bauarbeiten werden neben denjenigen Grundstücken, auf denen sich die Leitungen und Schutzstreifen befinden, auch Fl.-Nrn. 1785 und 1752/5, Gemarkung Neu-Ulm, und Fl.-Nr. 546, Gemarkung Pfuhl, herangezogen. Die Arbeitsstreifen sind maximal 23,5 m breit. Während der Bauzeit ist keine Grundwasserhaltung mit Absenkung des Grundwasserspiegels im Trassenbereich vorgesehen. Anfallendes Niederschlagswasser wird mit Hilfe von Tauchpumpen abgepumpt und über Schläuche in angelegte Versickerungsmulden im umliegenden Gelände verteilt. Die Sickerungsmul-den beanspruchen einzeln und zusammen weniger als 1.000 m2 Fläche. Die Wiederverfüllung des Rohrgrabens erfolgt gemäß der vorhandenen Bodenschichtung und dem vorgefundenen Verdichtungsgrad. Zum Schutz der Rohre wird im Bereich der Rohrzone ein Flüssigboden vergossen. Bei Bedarf erfolgt eine nachträgliche Bodenlockerung. Die Vorhabenträgerin schätzt die Bauzeit für das Vorhaben auf ca. 20 Wochen. Bauzeitlich wer-den ca. 1 ha unbefestigte Flächen in Anspruch genommen. Ein Schutzstreifen von insgesamt 10,0 Meter bzw. im Bereich der Parallelführung von insgesamt 12,5 Meter Breite (Gesamtfläche ca. 4.500 m2) muss für Tätigkeiten an den Leitungen jederzeit ungehindert zugänglich bleiben. Deswegen dürfen dort u. a. keine bauliche Anlagen errichtet werden und der Schutzstreifen muss dauerhaft bestockungsfrei bleiben (keine tiefwurzelnden Gehölze). Dieser Schutzstreifen liegt auf den Grundstücken Fl.-Nr. 545 der Gemarkung Pfuhl sowie auf Fl.-Nrn. 1752/6, 1784 und 1782/10 der Gemarkung Neu-Ulm. Ca. monatlich wird die Trasse vom Hubschrauber aus kontrolliert; hierfür wird in nicht bewirtschafteten Bereichen der unmittelbare Leitungsbereich regelmäßig von Bewuchs freigeschnitten. Die (bereits durch die Stadt Neu-Ulm erteilte) Genehmigung des Neubaus der Bezugs- und Übergabestation Pfuhl ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
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Ansprechpartner
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Fronhof 10
86152
Augsburg
Bayern
Deutschland
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Telefon: | +49 821 327-01 |
Fax: | +49 821 327-2289 |
URL: | http://www.regierung.schwaben.bayern.de |
Datum der Entscheidung
10.07.2025