Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Bresegard bei Picher, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, beabsichtigt den „Ausbau und Verlegung des LV 058/001 im Zuge des Ausbaues L04 OD Bresegard bei Picher“.

Dieses stellt eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und seiner Ufer dar. Der Vorhabensträger hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt.


Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke:

Gemarkung Flur Flurstücke

Bresegard bei Picher 6 47/15, 49, 50/1, 50/2, 51/2, 61/3, 62

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien.
Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich.

Baudenkmale sind im Vorhabengebiet nicht betroffen.

Die im Vorhabengebiet befindenden Bodendenkmale werden durch eine fachgerechte Dokumentation und Bergung des betroffenen Bereiches, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, sichergestellt.

Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet.
Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigung von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten.

Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde hergestellt.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP)

19092 Schwerin
Postfach 160220
160220 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: info@kreis-lup.de

Datum der Entscheidung

07.02.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Grabenverlegung im Zuge der L04 ( Bekanntmachung Grabenverlegung im Zuge der L04.pdf )