Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Attenhofen beantragt für die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens auf den Fl. Nrn. 170, 170/1 und 172/2, Gemarkung Walkertshofen, die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens.
Gemäß §§ 5 und 7 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) i. V. m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zu diesem Gesetz, ist für das Vorhaben im Rahmen der Vorprüfung unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zu diesem Gesetz festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG als eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien.
Die Prüfung der Kriterien aus der Anlage 3 zum UVPG hat aus wasserwirtschaftlicher Sicht ergeben, dass durch die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorgerufen werden. Auch als naturschutzfachlicher Sicht konnten keine weiteren Merkmale des Vorhabens oder Standorts ermittelt werden, die eine UVP-Pflicht auslösen würden. Öffentlich-fischereiliche Belange werden aufgrund des Beckenstandorts im Außenbereich nicht erheblich beeinträchtigt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Kelheim

Donaupark 12
93309 Kelheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-kelheim.de
Telefon: +49 9441 207-0
Fax: +49 9441 207-1050
URL: http://www.landkreis-kelheim.de

Datum der Entscheidung

27.05.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP-Vorprüfung ( Bekanntmachung UVP-Vorprüfung.docx )