Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Planfeststellungsbeschluss nach § 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vom 29.08.2005 mit den Änderungen vom 13.03.2006 und vom 24.09.2008 wurden die Planunterlagen für den Ausbau und die Verlegung der B 74n zwischen Farger Straße und Kreinsloger festgestellt. Die Baumaßnahmen für die B 74n sind abgeschlossen, die B 74n wurde am 09.12.2009 dem Verkehr übergeben. Die im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) festgelegten Kompensationsmaßnahmen sind bislang im Wesentlichen nur entlang der Straßentrasse hergestellt worden. Weitere Kompensationsmaßnahmen im naheliegenden Stadtbereich konnten jedoch aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden. Die ausstehenden Kompensationsmaßnahmen sollen daher an anderer Stelle bzw. in angepasster Form ausgeführt werden, um die Eingriffe aus dem Ausbau und der Verlegung der B74n nunmehr vollständig auszugleichen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 53 Planfeststellungsbehörde
Contrescarpe 72
28195
Bremen
Deutschland
E-Mail: | oeffentlichkeitsbeteiligung-strassenrecht@bau.bremen.de |
URL: | https://bau.bremen.de |
Datum der Entscheidung
30.04.2025