Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bauvorhaben „Netzausbau der Erdgaspipeline TENP III im Regierungsbezirk Karlsruhe durch die Errichtung einer Leitung mit einem Durchmesser von DN 1.000 Leitungsabschnitt Schwarzach – Eckartsweier

Die Trans-Europa-Naturgas-Pipeline (TENP) GmbH & Co. KG hat die Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für folgendes Bauvorhaben beantragt:

Im Bereich des Leitungsabschnitts zwischen den in Baden-Württemberg gelegenen Gemeinden Rheinmünster (Regierungsbezirk Karlsruhe) und Willstätt (Regierungsbezirk Freiburg) soll durch die Errichtung einer Erdgasfernleitung mit einem Durchmesser von DN 1.000 (ca. 1,0 m) der Ausbau des TENP-Leitungssystems erfolgen. Die geplante Erdgaspipeline (TENP III) soll nahezu vollständig in der bestehenden Trasse der im Jahr 1973 mit einem Durchmesser von DN 950 errichteten TENP I verlegt werden, welche in diesem Zuge entfernt wird. 6,7 km des 28,7 km langen Trassenabschnitts befinden sich im Regierungsbezirk Karlsruhe, die übrigen 22 km verlaufen im Regierungsbezirk Freiburg.

Der Plan beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Umlegung der parallel zur TENP I verlaufenden Glasfaserkabeltrasse
- Ausbau der vorhandenen und defekten TENP I Leitung;
- Verschweißung der Einzelrohre zu einem Rohrstrang;
- Einbringung der neuen TENP III Erdgasleitung im bereits bestehenden Rohrgraben mit Ausnahme im Bereich des FFH-Gebiets „Bruch bei Bühl und Baden-Baden“ und Verlegung der neuen TENP III Erdgasleitung.
- Verlegung der neuen TENP III Erdgasleitung außerhalb des bereits bestehenden Rohrgrabens im Bereich des FFH-Gebiets „Bruch bei Bühl und Baden-Baden“.

Durch die Maßnahme erfolgt ein Eingriff in den Naturhaushalt. Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vorgesehen. Weiter wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für temporäre Grundwasserentnahmen und Einleitung des geförderten Grundwassers und Druckprobenwassers über eine Entwässerungsleitung sowie die offene bzw. geschlossene Querung von Gewässern und die offene Querung eines Wasserschutzgebietes beantragt. Im Übrigen wurde die wasserrechtliche Erlaubnis für den Aus- und Neubau von Dränageanlagen beantragt.

Das Vorhaben erstreckt sich auf die Gemarkungen der Städte Lichtenau und Bühl und der Gemeinden Rheinmünster und Ottersweier (Landkreis Rastatt).

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 1

76247 Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: abteilung1@rpk.bwl.de
Telefon: 0721 926-2105
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

02.08.2023

Auslegungsinformationen

Bekanntmachungstexte ( netzausbau-tenp-iii-abschnitt-schwarzach-eckartsweier )

Entscheidung

Beschluss und dazugehörige Unterlagen ( netzausbau-tenp-iii-abschnitt-schwarzach-eckartsweier )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

09.05.2022 - 08.06.2022

Auslegungsinformationen

Bekanntmachungstext ( Bekanntmachungstext.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Antragsunterlagen ( netzausbau-tenp-iii-abschnitt-schwarzach-eckartsweier )