Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 7 UVPG
Gewässerausbau Gewässer Nr. 1.1 Schmarkau WBV Schwentine, Bereich Grebin
Dauerhafte Aufhebung des Schöpfwerkbetriebes und Rückbau von Anlagen im Vorteilsgebiet des Schöpfwerkes Grebin II
Der Wasser- und Bodenverband Schwentine (WBV) hat am 02.10.2019 eine Genehmigung zum Ausbau des Gewässers Nr. 1.1 Schmarkau beantragt. Im Rahmen der beantragten Maßnahme wird der Schöpfwerksbetrieb des Schöpfwerkes Grebin II dauerhaft aufgehoben, wodurch eine Wiedervernässung der Vorteilsflächen in der Schmarkauniederung erreicht wird. So sollen Retentionsflächen geschaffen werden, um die Nährstoffeinträge in das unterhalb gelegene Gewässersystem zu reduzieren.
Der WBV Schwentine plant, nach Stilllegung des Schöpfwerkbetriebes die Pumpe, die elektrischen Anlagen (Pumpensteuerung, Sicherungskasten), das Wetterschutzhaus sowie die Metallrechen abzubauen und zu entfernen.
Es ist eine dauerhafte Vernässung von ca. 16 ha bis 21 ha der Vorteilsflächen zu erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Plön
Hamburger Str. 17/18
24306
Plön
Postfach 7
24301 Plön
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | verwaltung@kreis-ploen.de |
URL: | https://www.kreis-ploen.de/ |
Datum der Entscheidung
30.06.2020