Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadtwerke Kulmbach fördern aus den Tiefbrunnen I-VIII im Weißmaintal Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung zutage.
Für diese Grundwasserbenutzung haben die Stadtwerke Kulmbach eine beschränkte Erlaubnis nach § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) beantragt.
Die beantragte Fördermenge beträgt insgesamt 240 l/s, 17´200 m3/d und 2,18 Mio. m3/a.
Für dieses Vorhaben ist nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Bei der Einstufung sind die Förderraten aller Brunnen aufgrund sich überschneidender Einwirkungsbereiche und eines funktionalen und wirtschaftlichen Zusammenhangs kumuliert zu betrachten (vgl. § 10 Abs. 2 und 4 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach
Konrad-Adenauer-Str. 5
95326
Kulmbach
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-kulmbach.de |
Telefon: | +49 9221 707-0 |
Fax: | +49 9221 707-240 |
URL: | http://www.landkreis-kulmbach.de |
Datum der Entscheidung
30.09.2019