Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadtwerke Kulmbach fördern aus den Tiefbrunnen I-VIII im Weißmaintal Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung zutage.

Für diese Grundwasserbenutzung haben die Stadtwerke Kulmbach eine beschränkte Erlaubnis nach § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) beantragt.

Die beantragte Fördermenge beträgt insgesamt 240 l/s, 17´200 m3/d und 2,18 Mio. m3/a.

Für dieses Vorhaben ist nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Bei der Einstufung sind die Förderraten aller Brunnen aufgrund sich überschneidender Einwirkungsbereiche und eines funktionalen und wirtschaftlichen Zusammenhangs kumuliert zu betrachten (vgl. § 10 Abs. 2 und 4 UVPG).

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Kulmbach

Konrad-Adenauer-Str. 5
95326 Kulmbach
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-kulmbach.de
Telefon: +49 9221 707-0
Fax: +49 9221 707-240
URL: http://www.landkreis-kulmbach.de

Datum der Entscheidung

30.09.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung ( Bekanntmachung.pdf )