Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Rainer Schweigert Bioenergie, Unterschweinach 37, 91413 Neustadt a.d.Aisch, beantragt gem. § 16 Abs. 1 BImSchG die Errichtung und den Betrieb eines neuen BHKWs mit 1497 kWel, 3538 kWFWL im Spezialcontainer zur flexiblen Stromerzeugung und den Rückbau von BHKW 1 (265 kWel) und 2 (290 kWel) auf dem Grundstück der Biogasanlage, Fl. Nr. 253, Gemarkung Unterschweinach. Bestandteil dieser Anlage ist derzeit bereits ein BHKW 3 mit 1497 kWel, 3538 kWFWL. Die Feuerungswärmeleistung nach der Erweiterung beträgt somit gesamt 7,076 MW. Die Betriebseinheit der Biogasverwertungsanlage über Blockheizkraftwerke übertrifft damit in Einheit eine Feuerungswärmeleistung von 1 MW, weshalb das zu errichtende BHKW nach Nr. 1.2.2.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV eigenständig immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig – im vereinfachten Verfahren – ist. Die Biogasverwertungsanlage bedarf aufgrund der Änderung bei den Blockheizkraftwerken einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gem. § 16 BImSchG. Bei den Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben i. S. d. § 2 Abs. 4 Nr. 2a) UVPG, für welches gem. §§ 9 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m. 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen ist. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG ist die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung durchzuführen. Zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit liegen Angaben durch das Büro Berchtenbreiter, Nördlingen, zu den Merkmalen des Vorhabens und des Standortes vor. Der landwirtschaftliche Betrieb mit Biogasanlage ist umgeben von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach Einschätzung der im Verfahren beteiligten Fachstellen werden bei Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb des BHKWs erhoben. Bei ordnungsgemäßer Ausführung und ordnungsgemäßem Betrieb der Biogasanlage und unter Beachtung und Einhaltung der festgesetzten Auflagen und Bedingungen sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Im Einwirkungsbereich der Anlage liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG i.V.m. Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG. Es sind weder Schutzgebiete, noch Naturdenkmäler, Denkmäler oder Bodendenkmäler vorhanden, und es handelt sich auch nicht um ein Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte. Bei den Biotopen im Umgriff handelt es sich um Heckenstrukturen, Feldgehölze, mesophilen Laubwald, Gehölzsäume am Schweinachbach, Nasswiesen und Eschenwäldchen. Durch das zusätzliche BHKW zur flexiblen Stromerzeugung verändert sich die Biogasproduktion nicht. Ein flächenhafter Eingriff in die biotopkartierten Bereiche findet nicht statt und damit auch keine nachhaltige Schädigung. Mithin werden keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. den in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-nea.de
Telefon: +49 9161 92-0
Fax: +49 9161 92-1060
URL: http://www.kreis-nea.de

Datum der Entscheidung

11.05.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

I-2022-3_Bekanntgabe_stand.UVP ( I-2022-3_Bekanntgabe_stand.UVP.pdf )