Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die vorliegende Planung umfasst nachfolgende Änderungen: Die Fundamente der Masten 1 - 4 und 6, sowie 26, 28, 34, 35, 40 und 53 müssen auf Grundlage weiterer Baugrunduntersuchungen angepasst werden. Ebenso die Masten 1034, 1045 und 1046. Die Beseilung für die 110-kV-Freileitung (siehe Bl. 0751 der Planunterlagen) soll von einem Einfachseil auf ein 2er Bündel geändert werden. Grund für die Planänderung sind Anpassungen der zu erwartenden höchsten betrieblichen Anlagenauslastung. Damit korrespondieren geringfügige Erhöhungen der Immissionen. Im Spannfeld M39-40 erhöht sich die magnetische Flussdichte von 2,2 μT auf 2,3 μT. Im Spannfeld M1046-1047 erhöht sich die elektrische Feldstärke von 0,4 kV/m auf 0,5 kV/m und die magnetische Flussdichte von 3,2 μT auf 7,1 μT. Die Grenzwerte der 26. BImSchV werden weiterhin eingehalten (deutliche Unterschreitung). Den überarbeiteten Wasserrechtsantrag zur Absenkung von Grundwasser und zur Einleitung des entnommenen Grundwassers gemäß §§ 8, 9 und 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts für die Freileitung, welcher aufgrund der Baugrunduntersuchungen präzisiert werden musste. Die teils angepassten Gründungsarten (Fundamente der Masten 1-6, sowie 26, 18, 34, 35, 40 und 53.) korrespondieren mit einer veränderten Wasserhaltung/ - menge. Die Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass die Bemessungswasserstände und Absenkziele von denen aus der Baugrundvorerkundung (1. Planänderung) abweichen. Die Absenkreichweiten erhöhen sich hierbei teils erheblich (etwa von 40 m auf 100 m bei Mast 1 oder von 45 m auf 125 m an Mast 42). Weiterhin ist der erstmalig gestellte Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Absenkung von Grundwasser und zur Einleitung des entnommenen Grundwassers in den Bohlenbach für die KÜS Bohlenbach gemäß §§ 8, 9 und 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaus-halts enthalten. Im Planfeststellungsbeschluss wurde sich nur in aller Kürze mit der notwendigen Wasserhaltung an dieser KÜS befasst und in weiten Teilen auf die Planänderungen verwiesen. Es wurde im Beschluss größtenteils mit Worst-Case-Annahmen gerechnet bzw. die Entscheidung in die nachgelagerte Planänderung verlagert.
UVP-Kategorie
Raumbezug
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Ansprechpartner
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Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Datum der Entscheidung
22.05.2025