Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für das Gewässersystem der Schmalfelder Au wurde 2015 eine Machbarkeitsstudie zur Erreichung der Ziele im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erstellt. Es wurden Defizite und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung im Sinne der WRRL aufgeführt. Unter anderem wurde festgestellt, dass im Verlauf der Schmalfelder Au (Wasserkörper br_8c) Maßnahmen notwendig sind, um den guten ökologischen Zustand zu erreichen. Die Maßnahmen wurden in das Maßnahmenprogramm aufgenommen.

Der für die Erfüllung der Unterhaltungspflicht zuständige Wasser- und Bodenverband „Gewässerpflegeverband Schmalfelder Au“ beabsichtigt nun einen rund 2 km langen Abschnitt der Schmalfelder Au im Gebiet der Stadt Bad Bramstedt naturnah auszubauen. Der Abschnitt ist zwischen der sog. Jägerbrücke und dem Zusammenfluss mit der Ohlau gelegen.

Der o.g. Verband hat der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg einen Entwurf zur Erlangung einer Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG vorgelegt. Er beinhaltet folgende Maßnahmen:

• Herstellung von 10 Gewässerverschwenkungen
• Herstellung eines naturnahen Sandfanges
• Herstellung einer Sekundäraue
• Optimierung zweier Sohlgleiten
• Anpflanzungen standortgerechter Ufergehölze
• landwirtschaftliche Verwertung anfallender Überschussböden außerhalb der natürlichen Talaue

Die Maßnahmen dienen folgenden Zwecken:

• nachhaltige Verbesserung der Gewässerstrukturen
• Entnahme von unnatürlich großen Sedimentfrachten
• ökologische Durchgängigkeit der Sohlgleiten im Sinne aktueller Standards

Die vorhandenen Mittel- und Hochwasserstände werden nicht erhöht.

Die Umsetzung soll ab Mitte August 2020 erfolgen.

Für einen Gewässerausbau ist in Nummer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.

Nach § 7 Absatz 1 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG zu berücksichtigen wären.

Die Prüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Insgesamt ist eine Aufwertung der Funktionen im Naturhaushalt zu erwarten. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 UVPG bekanntgegeben. Sie ist nach § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bad Segeberg, den 19.03.2020

Kreis Segeberg
- Der Landrat -
Untere Wasserbehörde

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Segeberg

Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@segeberg.de
URL: https://www.segeberg.de/