Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Stadtbetrieb Hennef AöR, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef, hat gemäß § 57 Absatz 2 des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW. 77), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW.S. 559 ff.) beantragt, die wasserrechtliche Genehmigung zur Erneuerung der technischen Ausrüstung im Belebungsbecken auf der Kläranlage Hennef erteilt zu bekommen.
In Anlage 1 des o. a. Gesetzes ist das genannte Vorhaben unter Nr. 13.1.2 organisch belastetes Abwasser von 600 kg/d bis weniger als 9 000 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder anorganisch belastetes Abwasser von 900 m3 bis weniger als 4 500 m3 Abwasser in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser), ausgewiesen. Das Vorhaben erfordert eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen und unter Beachtung der genannten Kriterien der Anlage 3 des UVPG wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf UVP - relevante Schutzgüter zu erwarten sind.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dezernat 54 - Wasserwirtschaft
Bezirksregierung Köln
von Meer, Jörg, Herr

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-0
Fax: +49(0)221-147-3185
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Datum der Entscheidung

29.09.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2022_09_29_Text_Veroeff_UVP ( 2022_09_29_Text_Veroeff_UVP.docx )