Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) - gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern - betreibt seit 2007 am südwestlichen Rand der Deponie eine Umschlaganlage.

Das ca. 14.300 m² große Areal, das neben der Umschlaganlage noch Verkehrsflächen und eine Konditionierungsanlage umfasst, soll zukünftig als Deponieerweiterung (Nord) zum aktuell in Betrieb befindlichen DKI-Deponieabschnitt hinzukommen.

Im Zuge der geplanten Umsetzung der Deponieerweiterung (Nord) muss daher die Umschlaganlage mit Verkehrs- und Lagerflächen vollständig rückgebaut und an geeigneter Stelle neu errichtet werden.
Der ausgewählte neue Standort für die Umschlaganlage befindet sich an der nördlichen Talflanke des Kapiteltals, unmittelbar nordöstlich der Abschlussböschung der Deponie.

Zur Errichtung der neuen Umschlaganlage muss an dieser Talflanke eine ca. 8.500 m² große, ebene Plateaufläche errichtet werden. Die erforderlichen Stützkonstruktionen sollen mittels „Bewehrter Erde“ hergestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine unter 70 bis 80 Grad geneigte Stützkonstruktion bzw. Stützwand.
Für die neue Umschlaganlage wird am geplanten Standort ein Plateau durch Geländeaufträge in einer Größenordnung von etwa 64.000 m³ (rd. 115.000 Mg) hergestellt.

Vorgesehen ist der Einbau von mineralischen Abfällen (Boden, Bauschutt, Recyclingmaterial, Schlacken bzw. Aschen) bis zur Verwertungsklasse Z2 sowie von hydraulisch gebundenem teer/pechhaltigem Straßenaufbruch (> 30 mg/kg PAK nach EPA). Die Geländeaufträge werden mit einer Asphaltdecke und der Umschlaghalle überbaut und somit versiegelt. Die Plateau-Böschungen werden als „Steilwand“ hergestellt.

Vorgesehen ist gemäß den Planungen eine 70° steile Stützkonstruktion aus bewehrter Erde in Verbindung mit vorgelagerten Gitterbögen, die im Baufeld aufeinander angeordnet und lagenweise mit grobem Steinmaterial verfüllt werden. Bezogen auf die Geländeoberkante im Bereich der künftig befestigten Fläche beträgt die Höhe der geplanten Stützkonstruktion maximal bis zu 24 m. Weiterhin ist geplant, die Ansichtsflächen der Stützkonstruktion mittels einer mineralischen Dichtung (kf-Wert < 5 x 10-9 m/s) zu versiegeln.

Das geplante Vorhaben wird im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4, 10 BImSchG beantragt.

Für die neu zu errichtende Umschlaganlage sind drei abfallwirtschaftliche Tätigkeiten vorgesehen.
• Der Umschlag von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von 100 Mg oder mehr je Tag unterfällt der Nr. 8.15.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.
• Die Zwischenlagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Mg oder mehr unterfällt der Nr. 8.12.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.
• Die Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen mit einer maximalen Lagermenge von unter 30 Mg unterliegt nach Nr. 8.12.1.2 erst ab einer Lagerkapazität von 30 Mg und mehr der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht. Die dennoch notwendige behördliche Zulassung wird im Rahmen der Konzentrationswirkung im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens geprüft und ggf. zugelassen.
• Die Sperrabfallzerkleinerung mit einer Kapazität von max. 75 Mg/d unter-fällt der Nr. 8.11.2.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Die Nr. 8.11.2.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV schreibt das förmliche Genehmigungsverfahren vor. Anlagen, die sich aus mehreren Einzelanlagen zusammensetzen, für die teilweise das vereinfachte und teilweise das förmliche Genehmigungsverfahren vorgesehen ist, unterfallen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b) der 4. BImSchV insgesamt dem förmlichen Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG.
• Der maximale inputseitige Durchsatz der gesamten Anlage ist für alle Ab-fälle in Summe auf 100.000 Mg pro Jahr begrenzt.
• Es wird zudem die Rodung und Umwandlung in eine anderen Bodennutzungsart von knapp 1,12 Hektar Wald nach § 9 Abs. 1 BWaldG i.V.m § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LWaldG beantragt. Für die beabsichtigte Waldrodung wurde eine standortbezogene Vorprüfung durchgeführt. Die Unterlagen liegen den Antragsunterlagen bei.
• Ebenfalls beantragt wird die Eignungsfeststellung nach § 63 Abs. 1 WHG.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de
Telefon: 06321 99-0
Fax: 06321 99-2900
URL: www.sgdsued.rlp.de

Datum der Entscheidung

12.08.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021-08-12 Bekanntmachung Verzicht auf UVP ( 2021-08-12 Bekanntmachung Verzicht auf UVP .doc )